Die Frühstart-Rente ist im August 2026 noch kein geltendes Recht. Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf des Frühstartrentengesetzes am 21. Juli 2026 vorgelegt, die Befassung im Bundeskabinett ist für den 12. August 2026 vorgesehen. Erst danach folgen Bundestag und Bundesrat. Ein Altersvorsorgedepot lässt sich damit aktuell noch nicht eröffnen.
Vorgesehen ist eine staatliche Prämie von 10 Euro pro Monat für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr, angelegt in einem kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot. Über zwölf Jahre summiert sich die Grundförderung auf 1.440 Euro – bei einer angenommenen Rendite von 6 Prozent jährlich und einer Haltedauer bis 67 werden daraus rechnerisch rund 36.100 Euro. Der Bund kalkuliert zunächst mit 198 Millionen Euro Ausgaben pro Jahr, bis 2030 sollen es 411 Millionen Euro werden. Dieser Beitrag ordnet den Verfahrensstand, die Anspruchsvoraussetzungen und die Rechengrößen ein.
📌 Das Wichtigste in Kürze
- •Die Frühstart-Rente befindet sich im Gesetzgebungsverfahren – der Referentenentwurf datiert vom 21. Juli 2026.
- •Vorgesehen sind 10 Euro monatlich vom Staat, gezahlt vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr – insgesamt 1.440 Euro.
- •Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Ältere Jahrgänge sollen erst ab 2029 folgen.
- •Eigenbeiträge von Eltern oder Großeltern sind bis 6.840 Euro pro Jahr möglich, die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei.
- •Das Kapital ist bis zum Ruhestandsbeginn gesperrt – eine vorzeitige Auszahlung ist ausgeschlossen.
Was die Frühstart-Rente ist
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot für Kinder, in das der Bund monatlich 10 Euro einzahlt. Das Geld fließt nicht auf ein Girokonto, sondern wird am Kapitalmarkt angelegt. Zuständig für die Verwaltung sind private Anbieter – Banken, Versicherer oder andere zertifizierte Institute, die Eltern frei wählen können.
Definition: Frühstart-Rente
Staatliche Prämie von 10 Euro pro Monat, die vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot fließt. Rechtsgrundlage soll das Frühstartrentengesetz (FrühStRG) werden, dessen Referentenentwurf seit dem 21. Juli 2026 vorliegt.
Der erklärte Zweck geht über den reinen Vermögensaufbau hinaus. Laut Begründung des Gesetzentwurfs soll die Teilnahme am Kapitalmarkt früh im Leben verankert und die Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland langfristig gestärkt werden. Das Modell ergänzt damit die bestehenden Säulen der Altersvorsorge, ersetzt sie aber nicht.
Aktueller Stand: Frühstart-Rente noch nicht beschlossen
Das Vorhaben hat das Gesetzgebungsverfahren noch nicht durchlaufen. Der ursprünglich anvisierte Start zum 1. Januar 2026 wurde nicht erreicht; stattdessen liegt seit dem 21. Juli 2026 ein Referentenentwurf vor, der sich in der Ressortabstimmung befindet und Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Das Bundesfinanzministerium strebt einen Abschluss des Verfahrens noch im Jahr 2026 an.
🚀 Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens
2025
Ankündigung im Koalitionsvertrag
CDU, CSU und SPD vereinbaren eine staatliche Vorsorgeprämie für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr.
17.12.2025
Kabinett beschließt Eckpunkte
Das Eckpunktepapier legt Prämienhöhe, Förderzeitraum und den Start mit dem Geburtsjahrgang 2020 fest.
21.07.2026
Referentenentwurf des Frühstartrentengesetzes
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Entwurf und startet die Ressortabstimmung.
12.08.2026
Befassung im Bundeskabinett vorgesehen
Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Entwurf als Regierungsentwurf in das parlamentarische Verfahren.
offen
Bundestag, Bundesrat und Inkrafttreten
Der Abschluss ist für 2026 angestrebt, die Prämien sollen rückwirkend zum 1. Januar 2026 gutgeschrieben werden.
Alle Angaben stehen unter Gesetzesvorbehalt
Sämtliche Zahlen und Regelungen in diesem Beitrag geben den Referentenentwurf vom 21. Juli 2026 wieder. Im weiteren Verfahren sind Änderungen an Förderhöhe, Anspruchsvoraussetzungen und Zeitplan möglich. Angebote, die bereits jetzt einen Abschluss mit staatlicher Prämie versprechen, beziehen sich auf reguläre Kinderdepots ohne Förderung.
Wer Anspruch auf die Frühstart-Rente für Kinder hat
Anspruchsberechtigt sind laut Entwurf Kinder ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben und hier eine Schule oder andere Bildungseinrichtung besuchen. Die Prämie wird für volle Monate gezahlt und endet spätestens mit dem Monat vor dem 18. Geburtstag.
Geburtsjahrgang 2020 startet, ältere Kinder warten
Der Einstieg erfolgt kohortenweise: Zum Programmstart profitieren zunächst nur die Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden – also der Geburtsjahrgang 2020. In jedem Folgejahr kommt der nächste Sechsjährigen-Jahrgang hinzu. Kinder, die 2026 bereits älter als sechs sind, erhalten vorerst keine Prämie. Laut Eckpunktepapier sollen diese Jahrgänge ab 2029 nachträglich berücksichtigt werden, finanziert unter anderem aus Dividenden von Bundesbeteiligungen.
Depot ohne Prämie für nicht berechtigte Jahrgänge
Für minderjährige Kinder ohne Prämienanspruch sollen Erziehungsberechtigte ebenfalls ein entsprechendes Depot eröffnen können – allerdings auf Basis rein freiwilliger Zahlungen. Der steuerliche Vorteil der Ansparphase greift dabei, die staatlichen 10 Euro entfallen. Ob sich das gegenüber einem klassischen Junior-Depot lohnt, hängt vor allem an der Kapitalbindung bis zum Ruhestand.
Frühstart-Rente berechnen: was aus 10 Euro im Monat wird
Die Grundförderung beträgt über den vollen Zeitraum von zwölf Jahren 1.440 Euro. Entscheidend für das Endergebnis ist nicht diese Summe, sondern die Laufzeit: Zwischen dem 18. Geburtstag und dem Ruhestand liegen rund 49 weitere Jahre, in denen das Kapital ohne weitere Einzahlungen arbeitet.
Aus 1.440 Euro Förderung werden
36.100 €
Rechnerisch bei 6 Prozent Rendite und Auszahlung mit 67
Die Spanne der Ergebnisse ist erheblich und hängt vollständig an der erzielten Rendite. Ein Renditeunterschied von einem Prozentpunkt verändert das Endkapital über fast sechs Jahrzehnte um ein Vielfaches. Die folgenden Werte unterstellen eine durchgehende Anlage der staatlichen Prämie ohne zusätzliche Eigenbeiträge und ohne Berücksichtigung von Kosten und Inflation.
Frühstart-Rente mit zusätzlichen Eigenbeiträgen
Der Hebel liegt bei den Eigenbeiträgen. Zahlen Eltern zusätzlich 50 Euro monatlich ein, fließen über zwölf Jahre 8.640 Euro in das Depot statt 1.440 Euro. Bei 6 Prozent Rendite ergibt das mit 18 Jahren rund 12.480 Euro und bis zum 67. Lebensjahr rechnerisch etwa 216.800 Euro. Der Löwenanteil dieser Summe stammt damit aus privater Tasche, nicht aus der staatlichen Förderung.
Altersvorsorgedepot: Regeln, Grenzen und Besteuerung
Das geförderte Depot unterliegt engen Verfügungsbeschränkungen. Eine Auszahlung vor dem Ruhestandsbeginn ist ausgeschlossen – auch für Studium, Immobilienkauf oder Notfälle. Mit dem 18. Geburtstag geht der Vertrag nahtlos in ein reguläres Altersvorsorgedepot über, das die begünstigte Person eigenständig weiterführt.
Die Obergrenze von 6.840 Euro jährlich verhindert, dass das steuerbegünstigte Depot als allgemeines Vermögensvehikel genutzt wird. Wer darüber hinaus für Kinder investieren möchte, ist auf die üblichen Wege verwiesen – der Überblick zu den Anlageoptionen 2026 ordnet die Alternativen ein. Für den langfristigen Vermögensaufbau kommen daneben Sachwerte in Betracht, etwa über die steuerlich wirksame Abschreibung einer Immobilie.
Frühstart-Rente beantragen: Was Eltern jetzt tun können
Ein Antrag auf die Förderung ist nach dem Entwurf nicht erforderlich. Sobald das Gesetz in Kraft ist, eröffnen Eltern einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl; die Förderung beantragt der Anbieter automatisch. Zum jetzigen Zeitpunkt existieren jedoch weder zertifizierte Produkte noch eine technische Infrastruktur für die Auszahlung.
Sinnvoll ist die Vorbereitung: Anbieter, Kostenstrukturen und Fondsauswahl lassen sich bereits vergleichen. Wer parallel ohnehin für ein Kind spart, kann ein reguläres Junior-Depot nutzen, das im Gegensatz dazu jederzeit verfügbar bleibt. Die staatliche Prämie soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 gutgeschrieben werden, ein Nachteil durch späteres Handeln entsteht dem berechtigten Jahrgang daher nicht.

Vergleich mit Junior-Depot und klassischen Sparformen
Der entscheidende Unterschied zu allen bestehenden Sparformen für Kinder liegt in der Verfügbarkeit. Ein Junior-Depot oder ein Kinder-Sparplan lässt sich mit dem 18. Geburtstag frei nutzen – für ein Studium, den Führerschein oder eine Anschubfinanzierung. Das geförderte Depot bleibt dagegen rund fünf Jahrzehnte länger gesperrt. Diese Bindung ist der Preis für die staatliche Prämie und die Steuerfreiheit der Erträge in der Ansparphase.
Klassische Sparbücher und Ausbildungsversicherungen schneiden im Langfristvergleich schwächer ab. Bei einer Verzinsung von 1 Prozent würden aus 1.440 Euro Einzahlung über 61 Jahre rechnerisch rund 2.500 Euro – gegenüber etwa 36.100 Euro bei 6 Prozent Kapitalmarktrendite. Der Unterschied entsteht nicht durch die Sparrate, sondern durch die Anlageform und die Laufzeit. Wie stark das Zinsniveau solche Rechnungen verschiebt, ordnet der Beitrag zum Leitzins ein.
Kombination beider Wege
Beide Instrumente schließen sich nicht aus. Für den ersten anspruchsberechtigten Jahrgang liegt es nahe, die staatliche Prämie mitzunehmen und parallel ein frei verfügbares Junior-Depot für kurzfristigere Ziele zu besparen. Eigenbeiträge in das geförderte Depot erhöhen zwar das Endkapital erheblich, binden aber jeden eingezahlten Euro bis zum Ruhestand des Kindes. Wer diese Flexibilität braucht, sollte Eigenbeiträge eher niedrig halten und die freie Anlage bevorzugen.
Zu berücksichtigen sind zudem die Anbieterkosten. Bei einer Anlagedauer von mehr als 60 Jahren wirkt sich eine jährliche Gebührendifferenz von 0,5 Prozentpunkten massiv aus: Aus 36.100 Euro bei 6 Prozent würden bei effektiv 5,5 Prozent nur noch rund 28.700 Euro. Der Vergleich von Depotgebühren und Fondskosten ist damit für das Ergebnis relevanter als die Frage, welcher Anbieter zuerst am Markt ist.
Vor- und Nachteile der Frühstart-Rente
Die Bewertung fällt in der Fachdiskussion gemischt aus. Unstrittig ist der Zinseszinseffekt über sechs Jahrzehnte, kritisch gesehen werden die geringe Prämienhöhe und die vollständige Kapitalbindung.
✅ Argumente dafür
Stärken des geplanten Modells
- +Zinseszins über rund sechs Jahrzehnte
- +Kein Antrag der Eltern erforderlich
- +Erträge der Ansparphase steuerfrei
- +Früher Kontakt zum Kapitalmarkt
⚠️ Argumente dagegen
Kritikpunkte am Entwurf
- −Nur ein Jahrgang startet 2026
- −Kapital bis zum Ruhestand gesperrt
- −1.440 Euro schließen keine Rentenlücke
- −Anbieterkosten mindern die Rendite
Die Einordnung fällt leichter im Vergleich zur bestehenden Versorgungslage: Die durchschnittliche Rente in Deutschland liegt deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen. Ein Depotwert von 36.100 Euro entspräche bei einer Entnahme über 20 Jahre rund 150 Euro monatlich vor Steuern – ein Beitrag zur Lücke, aber keine Lösung.
Häufig gestellte Fragen
🎯 Fazit
Die Frühstart-Rente ist im August 2026 ein Gesetzentwurf, kein geltendes Recht – wer bereits jetzt Angebote mit staatlicher Prämie sieht, sollte genau hinsehen. Inhaltlich ist das Modell für den ersten Jahrgang solide konstruiert: 1.440 Euro Grundförderung wachsen über sechs Jahrzehnte rechnerisch auf einen mittleren fünfstelligen Betrag. Der eigentliche Effekt entsteht aber erst durch Eigenbeiträge, die bis 6.840 Euro jährlich zulässig sind. Kritisch bleiben die vollständige Kapitalbindung bis zum Ruhestand und die Tatsache, dass die Jahrgänge 2009 bis 2019 zunächst leer ausgehen. Für Eltern lohnt sich derzeit vor allem der Vergleich von Anbietern und Kostenstrukturen, während das parlamentarische Verfahren läuft.
Quellenverzeichnis
Offizielle Quellen
Bundesministerium der Finanzen – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (21.07.2026)
Bundesministerium der Finanzen – Fragen und Antworten zur Frühstartrente
Bundesregierung – Kabinett beschließt Eckpunkte für die Frühstart-Rente (17.12.2025)
Analysen und Verbraucherinformationen
Stiftung Warentest – Altersvorsorge für Kinder: 10 Euro pro Monat für die Frühstartrente




