Die Pendlerpauschale 2026 beträgt einheitlich 38 Cent je Kilometer und gilt ab dem ersten Kilometer der einfachen Wegstrecke. Bis Ende 2025 waren für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent absetzbar, die 38 Cent griffen erst ab Kilometer 21. Rechtsgrundlage der Änderung ist das Steueränderungsgesetz 2025, das der Bundestag am 4. Dezember 2025 verabschiedete und dem der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zustimmte. Geregelt ist die Entfernungspauschale in § 9 Absatz 1 Satz 3 EStG. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums entlastet die Reform Steuerpflichtige im Jahr 2026 um rund 1,1 Milliarden Euro und ab 2027 um jährlich etwa 1,9 Milliarden Euro. Besonders Kurzstreckenpendler profitieren, weil sie erstmals überhaupt vom höheren Satz erfasst werden. Dieser Beitrag zeigt die Berechnung, die konkreten Beträge nach Entfernung und die Grenzen des Abzugs.
📌 Das Wichtigste in Kürze
- •Die Pendlerpauschale 2026 liegt bei 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
- •Die Staffelung mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer ist zum 1. Januar 2026 entfallen.
- •Berechnet wird nur die einfache Entfernung, einmal pro Arbeitstag, unabhängig vom Verkehrsmittel.
- •Bei 20 Kilometern Arbeitsweg ergeben sich rund 352 Euro zusätzlich absetzbare Werbungskosten.
- •Steuerlich wirkt die Pauschale erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro.
Entfernungspauschale je Kilometer
38 Cent
ab dem ersten Kilometer, gültig seit 1. Januar 2026
Was sich bei der Pendlerpauschale 2026 geändert hat
Die Pendlerpauschale 2026 kennt nur noch einen Satz statt zweier Stufen. Für die Steuererklärung des Jahres 2025 gilt weiterhin die alte Systematik mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Erst die Erklärung für das Jahr 2026, die ab 2027 abgegeben wird, bildet den einheitlichen Satz ab. Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig: Sie gilt für Auto, Motorrad, Fahrrad, Bus, Bahn und den Fußweg gleichermaßen. Ausgenommen sind ausschließlich Flüge.
Wer von der Pendlerpauschale 2026 am stärksten profitiert
Der Zugewinn steigt nur bis zu einer Entfernung von 20 Kilometern und bleibt danach konstant. Grund ist die Systematik: Nur die ersten 20 Kilometer wurden von 30 auf 38 Cent angehoben, jeder weitere Kilometer war bereits zuvor mit 38 Cent bewertet. Die maximale Verbesserung beträgt daher 8 Cent mal 20 Kilometer mal Arbeitstage. Bei 220 Arbeitstagen sind das 352 Euro zusätzlich absetzbare Werbungskosten, unabhängig davon, ob der Arbeitsweg 20 oder 80 Kilometer beträgt.
Pendlerpauschale 2026 berechnen: Rechner-Formel und Beispiele
Die Formel für die Pendlerpauschale 2026 lautet: einfache Entfernung in Kilometern mal Anzahl der Arbeitstage mal 0,38 Euro. Ein Arbeitsweg von 15 Kilometern bei 220 Arbeitstagen ergibt somit 1.254 Euro Werbungskosten. Nach der alten Staffelung wären es 990 Euro gewesen. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Strecke wird nur anerkannt, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Die folgende Tabelle zeigt die Werte für typische Entfernungen bei 220 Arbeitstagen.
Absetzbarer Betrag ist nicht die Steuerersparnis
Die Pendlerpauschale 2026 mindert das zu versteuernde Einkommen, nicht die Steuer direkt. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bringen 352 Euro zusätzliche Werbungskosten rund 106 Euro tatsächliche Ersparnis.
Definition: Erste Tätigkeitsstätte
Die erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, dem ein Beschäftigter arbeitsvertraglich dauerhaft zugeordnet ist. Nur für Fahrten dorthin gilt die Pendlerpauschale 2026. Wer keiner festen Stätte zugeordnet ist, etwa im Außendienst, rechnet stattdessen nach Reisekostengrundsätzen mit jedem gefahrenen Kilometer ab.
Grenzen und Sonderfälle der Pendlerpauschale 2026
Die Pendlerpauschale 2026 wirkt sich erst aus, wenn die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Dieser Betrag wird automatisch berücksichtigt, ohne dass Nachweise nötig sind. Bei 38 Cent und 220 Arbeitstagen ist die Schwelle ab einer einfachen Entfernung von rund 15 Kilometern erreicht, sofern keine weiteren Werbungskosten anfallen. Wer näher am Arbeitsplatz wohnt, profitiert von der höheren Pauschale nur, wenn Fortbildungskosten, Arbeitsmittel oder Beiträge zu Berufsverbänden hinzukommen.
Homeoffice-Tage, Nachweise und Höchstbeträge
Für Tage im Homeoffice greift statt der Pendlerpauschale 2026 die Tagespauschale von 6 Euro, begrenzt auf 1.260 Euro im Kalenderjahr. Beide Pauschalen lassen sich für denselben Tag nicht kombinieren. Bei der Zahl der Arbeitstage akzeptieren Finanzämter bei einer Fünf-Tage-Woche üblicherweise bis zu 230 Fahrten ohne gesonderten Nachweis; darüber hinaus sind Fahrtenbuch oder Arbeitgeberbescheinigung erforderlich. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann höchstens 4.500 Euro pro Jahr über die Entfernungspauschale ansetzen, es sei denn, die tatsächlichen Ticketkosten liegen darüber und werden belegt. Bei Nutzung eines eigenen oder überlassenen Pkw gilt dieser Höchstbetrag nicht.

Mobilitätsprämie für geringe Einkommen
Steuerpflichtige mit einem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags haben von einem höheren Werbungskostenabzug keinen Vorteil, weil ohnehin keine Einkommensteuer anfällt. Für diese Gruppe existiert die Mobilitätsprämie in Höhe von 14 Prozent der Entfernungspauschale, die als Auszahlung statt als Abzug wirkt. Das Bundesfinanzministerium hat die zeitliche Befristung dieser Prämie aufgehoben, sodass sie auch nach 2026 dauerhaft bestehen bleibt. Beantragt wird sie über die Einkommensteuererklärung, ausgezahlt wird ab einem Betrag von 10 Euro.
Fahrgemeinschaften und Ehepaare
Jedes Mitglied einer Fahrgemeinschaft macht die Pendlerpauschale 2026 für die eigene einfache Entfernung geltend, unabhängig davon, wer am Steuer saß. Für Mitfahrer greift an den Tagen ohne eigene Fahrzeugnutzung allerdings der Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr. Umwege zum Abholen der Mitfahrer zählen nicht mit. Bei Ehepaaren rechnet jeder Partner seinen Arbeitsweg getrennt ab, auch bei gemeinsamer Veranlagung und identischer Strecke. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro steht dabei jedem Partner einzeln zu.
Abgrenzung zu anderen Kilometersätzen
Die Pendlerpauschale 2026 gilt ausschließlich für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Dienstreisen folgen einer anderen Logik: Dort zählt jeder tatsächlich gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückweg, mit 30 Cent je Kilometer beim privaten Pkw. Der Unterschied fällt in der Praxis erheblich aus, weil bei Dienstreisen die doppelte Strecke angesetzt wird.
Ohne steuerpflichtiges Arbeitsentgelt läuft der Werbungskostenabzug ins Leere. Bei einem pauschal versteuerten Minijob etwa fällt keine individuelle Lohnsteuer an, weshalb Fahrtkosten dort steuerlich nicht wirken; die maßgeblichen Verdienstgrenzen erläutert der Beitrag zur Minijob-Grenze 2027.
Häufig gestellte Fragen
🎯 Fazit
Die Pendlerpauschale 2026 bringt jedem Pendler mit mindestens 20 Kilometern Arbeitsweg rund 352 Euro zusätzlich absetzbare Werbungskosten, bei kürzeren Strecken entsprechend weniger. Der eigentliche Gewinn liegt weniger in der Höhe als in der Vereinfachung: Eine Formel, ein Satz, kein Umschalten ab Kilometer 21. Entscheidend bleibt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, unterhalb dessen die Pauschale wirkungslos verpufft. Wer viel im Homeoffice arbeitet, sollte beide Pauschalen gegenrechnen, da sich Entfernungspauschale und Tagespauschale für denselben Tag ausschließen. Für die Steuererklärung 2025 gilt weiterhin die alte Staffelung.
Quellenverzeichnis
Offizielle Quellen
Bundesfinanzministerium – Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026
Haufe – Neue Entfernungspauschale ab 2026 und Steueränderungsgesetz 2025
https://www.haufe.de/personal/entgelt/erhoehung-der-entfernungspauschale_78_532080.html
Weiterführende Informationen
ADAC – Entfernungspauschale 2026 mit Rechenbeispielen
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/autokosten/pendlerpauschale/
Finanztip – Entfernungspauschale, Höchstbeträge und Nachweise




