Minijob-Grenze 2027 mit Münzstapeln und grafischer Verdienstschwelle

Minijob-Grenze 2027: 633 Euro ab Januar

Die Minijob-Grenze 2027 steigt zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro brutto im Monat. Grund ist der gesetzliche Mindestlohn, der zum selben Zeitpunkt von 13,90 Euro auf 14,60 Euro je Zeitstunde klettert. Seit 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze in § 8 SGB IV dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit. Bei durchgehender Beschäftigung ergibt sich daraus ein regelmäßiger Jahresverdienst von höchstens 7.596 Euro. Der zulässige Stundenumfang bleibt dabei nahezu unverändert bei rund 43 Stunden pro Monat. Für Arbeitgeber entsteht dennoch Handlungsbedarf: Wer Stundenlöhne unterhalb von 14,60 Euro zahlt, muss diese anheben, und wer Verträge auf einen festen Monatsbetrag ausgelegt hat, sollte die Kalkulation prüfen. Dieser Beitrag zeigt die Berechnung, die neuen Werte im Übergangsbereich und die typischen Fehlerquellen.

📌 Das Wichtigste in Kürze

  • Die Minijob-Grenze 2027 liegt bei 633 Euro monatlich und 7.596 Euro im Kalenderjahr.
  • Der Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro je Stunde.
  • Die Berechnungsformel nach § 8 SGB IV lautet: Mindestlohn mal 130 geteilt durch drei, aufgerundet.
  • Der Übergangsbereich für Midijobs verschiebt sich 2027 auf 633,01 bis 2.000 Euro.
  • Bei Mindestlohn sind rund 43 Arbeitsstunden pro Monat möglich, also etwa zehn pro Woche.

Verdienstgrenze im Minijob ab Januar 2027

633 €

pro Monat, zuvor 603 Euro im Jahr 2026

So berechnet sich die Minijob-Grenze 2027

Die Minijob-Grenze 2027 ist keine politisch frei gesetzte Zahl, sondern das Ergebnis einer Formel in § 8 SGB IV. Der jeweils geltende Mindestlohn wird mit 130 multipliziert und durch drei geteilt, das Ergebnis auf volle Euro aufgerundet. Hinter der 130 steckt die Annahme einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden. Für 2027 lautet die Rechnung: 14,60 Euro mal 130 geteilt durch drei ergibt 632,67 Euro, aufgerundet also 633 Euro.

Der Mindestlohn als Auslöser der Minijob-Grenze 2027

Der Anstieg auf 14,60 Euro steht bereits verbindlich in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Die Bundesregierung hatte die Empfehlung der Mindestlohnkommission am 29. Oktober 2025 beschlossen und damit zwei Stufen festgelegt: 13,90 Euro seit dem 1. Januar 2026 und 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027. Über beide Stufen zusammen entspricht das laut Bundesregierung einer Erhöhung um 13,88 Prozent gegenüber den 12,82 Euro des Jahres 2025. Der Schritt von 2026 auf 2027 beträgt 70 Cent oder rund 5,04 Prozent.

Jahr Mindestlohn je Stunde Minijob-Grenze pro Monat Jahresverdienst maximal
2023 12,00 Euro 520 Euro 6.240 Euro
2024 12,41 Euro 538 Euro 6.456 Euro
2025 12,82 Euro 556 Euro 6.672 Euro
2026 13,90 Euro 603 Euro 7.236 Euro
2027 14,60 Euro 633 Euro 7.596 Euro

Stundenlohn und zulässige Stundenzahl

Wer zum Mindestlohn arbeitet, kann unter der Minijob-Grenze 2027 rund 43 Stunden pro Monat leisten, ohne die Grenze zu überschreiten. Die Rechnung lautet 632,67 Euro geteilt durch 14,60 Euro und ergibt 43,35 Stunden, was etwa zehn Wochenstunden entspricht. Dieser Umfang bleibt über die Jahre nahezu konstant, weil Verdienstgrenze und Mindestlohn im selben Verhältnis steigen. Anders sieht es bei höheren Stundenlöhnen aus: Bei 20 Euro pro Stunde sind 2027 nur noch rund 31 Stunden monatlich möglich, weil dann der Verdienst und nicht die Arbeitszeit die Grenze setzt.

Die folgende Übersicht zeigt, wie viele Stunden bei verschiedenen Stundenlöhnen monatlich möglich sind, ohne die Minijob-Grenze 2027 von 633 Euro zu überschreiten. Gerundet wird jeweils auf volle Stunden nach unten, da bereits ein angefangener Euro über der Grenze die Versicherungspflicht auslöst.

Stundenlohn Stunden pro Monat Stunden pro Woche
14,60 Euro (Mindestlohn) 43 Stunden rund 10,0 Stunden
16,00 Euro 39 Stunden rund 9,0 Stunden
18,00 Euro 35 Stunden rund 8,1 Stunden
20,00 Euro 31 Stunden rund 7,2 Stunden
25,00 Euro 25 Stunden rund 5,8 Stunden
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Jahresbetrachtung statt Monatsblick

Für die Minijob-Grenze 2027 ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Durchschnitt eines Jahres maßgeblich. Ein Weihnachtsgeld oder eine Einmalzahlung zählt mit und kann den Jahreswert über 7.596 Euro heben, obwohl kein einzelner Monat über 633 Euro liegt.

Was die Minijob-Grenze 2027 für Arbeitgeber bedeutet

Arbeitgeber müssen zum Jahreswechsel prüfen, ob geringfügig Beschäftigte die Geringfügigkeitsgrenze voraussichtlich überschreiten und dadurch Versicherungspflicht eintritt. Die höhere Minijob-Grenze 2027 schafft dabei zunächst Spielraum: Wer 2026 mit 603 Euro am Limit lag, kann 2027 bis zu 30 Euro mehr auszahlen, ohne den Status zu verlieren. Umgekehrt kann eine reine Lohnerhöhung ohne Stundenanpassung dazu führen, dass aus einem Minijob unbeabsichtigt ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wird.

Checkliste zum Jahreswechsel 2026/2027

Alle Stundenlöhne unter 14,60 Euro anheben

Vereinbarte Monatsstunden gegen 633 Euro rechnen

Einmalzahlungen in die Jahresprognose einrechnen

Midijobs an der unteren Grenze neu bewerten

Arbeitszeitaufzeichnungen lückenlos führen

Gelegentliches Überschreiten bleibt möglich

Ein unvorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze 2027 ist in bis zu zwei Kalendermonaten pro Zeitjahr zulässig, ohne dass der Minijob-Status entfällt. Der Verdienst darf in diesen Monaten höchstens das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze erreichen, ab 2027 also 1.266 Euro. Als unvorhersehbar gilt etwa die Vertretung einer erkrankten Kollegin, nicht jedoch eine von vornherein geplante Mehrarbeit im Weihnachtsgeschäft. Bei kurzfristigen Beschäftigungen gelten weiterhin eigene Zeitgrenzen; die erweiterten Grenzen von 90 Arbeitstagen oder 15 Wochen im Kalenderjahr betreffen laut AOK ausschließlich die Landwirtschaft.

Minijob-Grenze bei monatlicher Abrechnung im Kalender prüfen

Midijob 2027: Der Übergangsbereich verschiebt sich mit

Oberhalb der Minijob-Grenze 2027 beginnt bei 633,01 Euro der Übergangsbereich und reicht bis 2.000 Euro. In dieser Zone zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Verdienst gleitend auf den regulären Satz ansteigen. Die Obergrenze von 2.000 Euro ist fest und wandert nicht mit dem Mindestlohn mit, sodass sich der Übergangsbereich mit jeder Anhebung geringfügig verkürzt. Anders als im Minijob besteht im Midijob volle Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Merkmal Minijob 2027 Midijob 2027
Monatsverdienst bis 633 Euro 633,01 bis 2.000 Euro
Sozialversicherung Pauschalbeiträge des Arbeitgebers Volle Versicherungspflicht
Rentenversicherung Pflicht mit Befreiungsmöglichkeit Pflicht ohne Befreiung
Stunden bei Mindestlohn rund 43 pro Monat rund 44 bis 137 pro Monat

Minijob-Grenze 2027 und andere Einkommensgrenzen

Neben der Minijob-Grenze 2027 wirken sich weitere Einkommensgrenzen aus, die unabhängig von der Geringfügigkeitsgrenze gelten. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, muss den Verdienst beim Jobcenter angeben; dort gelten eigene Freibeträge für Erwerbseinkommen und seit Juli 2026 verschärfte Mitwirkungspflichten, die der Beitrag zur Bürgergeld-Reform 2026 im Detail behandelt. Auch bei Rentnern, Studierenden und Personen in Elternzeit greifen jeweils eigene Regelungen, etwa zur Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.

Unabhängig von der Minijob-Grenze 2027 besteht im Minijob grundsätzlich Rentenversicherungspflicht mit einem Eigenanteil des Beschäftigten. Eine Befreiung auf Antrag bleibt möglich, führt aber dazu, dass die Beschäftigungszeit nicht vollwertig für Rentenansprüche zählt. Steuerlich rechnen Arbeitgeber Minijobs in der Regel pauschal ab, alternativ ist die Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen zulässig.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027 genau?
Die Minijob-Grenze 2027 beträgt 633 Euro brutto pro Monat und gilt ab dem 1. Januar 2027. Bei zwölf Monaten Beschäftigung entspricht das einem regelmäßigen Jahresverdienst von 7.596 Euro. Der Wert ergibt sich rechnerisch aus dem Mindestlohn von 14,60 Euro nach der Formel in § 8 SGB IV: 14,60 mal 130 geteilt durch drei sind 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro. Gegenüber 2026 steigt die Grenze damit um 30 Euro.
Wie viele Stunden darf ein Minijob 2027 umfassen?
Bei einem Stundenlohn in Höhe des Mindestlohns sind 2027 rund 43 Stunden pro Monat möglich, das entspricht etwa zehn Wochenstunden. Bei höheren Stundenlöhnen sinkt die zulässige Stundenzahl entsprechend, da der Monatsverdienst 633 Euro nicht übersteigen darf. Eine feste gesetzliche Stundenobergrenze existiert nicht; maßgeblich ist ausschließlich das regelmäßige Arbeitsentgelt im Jahresdurchschnitt.
Was passiert bei Überschreiten der Grenze?
Ein unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres zulässig, maximal bis zum Doppelten der Grenze, also 1.266 Euro im Jahr 2027. Wird die Grenze dagegen planmäßig oder häufiger überschritten, entsteht ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Arbeitgeber müssen dann rückwirkend Beiträge abführen, weshalb eine vorausschauende Jahresprognose zu Beginn der Beschäftigung erforderlich ist.
Ab wann gilt der Mindestlohn von 14,60 Euro?
Der Mindestlohn von 14,60 Euro brutto je Zeitstunde gilt ab dem 1. Januar 2027. Festgelegt ist er in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung, die zwei Stufen vorsieht: 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027. Tarifliche oder branchenspezifische Mindestentgelte können höher liegen und gehen dem gesetzlichen Mindestlohn vor. Eine pauschale Anhebung aller Löhne auf 14,60 Euro ersetzt daher keine Prüfung der jeweiligen Tarifbindung.
Wo liegt 2027 der Übergangsbereich für Midijobs?
Der Übergangsbereich reicht 2027 von 633,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich. Beschäftigte zahlen dort zunächst reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Verdienst gleitend auf den vollen Satz ansteigen. Die Obergrenze von 2.000 Euro ist nicht an den Mindestlohn gekoppelt und bleibt daher unverändert. Im Midijob besteht volle Versicherungspflicht, eine Befreiung von der Rentenversicherung ist anders als im Minijob nicht möglich.
Sind mehrere Minijobs gleichzeitig erlaubt?
Mehrere Minijobs sind möglich, die Verdienste werden jedoch zusammengerechnet. Überschreitet die Summe 633 Euro monatlich, entsteht Versicherungspflicht in allen Beschäftigungen. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt ein einziger Minijob abgabenbegünstigt; jeder weitere wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Arbeitgeber sollten sich weitere Beschäftigungen daher schriftlich bestätigen lassen.

🎯 Fazit

Die Minijob-Grenze 2027 von 633 Euro ist kein Zufallswert, sondern die rechnerische Folge des Mindestlohns von 14,60 Euro. Für Beschäftigte bleibt der zeitliche Umfang mit rund zehn Wochenstunden praktisch unverändert, während der Verdienst um 30 Euro monatlich steigt. Für Arbeitgeber liegt das eigentliche Risiko nicht in der neuen Zahl, sondern in der Jahresprognose: Einmalzahlungen, Vertretungsstunden und mehrere parallele Beschäftigungen entscheiden darüber, ob der Status erhalten bleibt. Eine Prüfung der Verträge im vierten Quartal 2026 verhindert Nachzahlungen, die bei einer rückwirkend festgestellten Versicherungspflicht schnell vierstellig ausfallen können.

Quellenverzeichnis

Offizielle Quellen

Bundesregierung – Mindestlohn zum 1. Januar gestiegen, Stufen 2026 und 2027

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-steigt-2391010

Minijob-Zentrale – Mindestlohn und Verdienstgrenze im Minijob

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/mindestlohn

BMAS – Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html

Fachpublikationen

AOK – Änderungen bei Minijobs zum Jahreswechsel

https://www.aok.de/fk/jahreswechsel/aenderungen-bei-minijobs/

AOK – Checkbrief Minijobs mit Geringfügigkeitsgrenze und Übergangsbereich

https://www.aok.de/fk/fileadmin/user_upload/jahreswechsel/2026/aok-trends-und-tipps-2026-checkbrief-minijobs.pdf