Kindergeld 2027 soll nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 2. September 2026 auf 267 Euro pro Kind und Monat steigen, 2028 folgt eine zweite Stufe auf 272 Euro. Grundlage ist der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, der noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss. Bis dahin gilt unverändert der seit dem 1. Januar 2026 gültige Satz von 259 Euro je Kind. Endgültig beschlossen ist dagegen der Verfahrenswechsel: Der Bundesrat stimmte am 25. September 2026 dem antragslosen Kindergeld zu, das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und wird im Laufe des Jahres 2027 in zwei Stufen umgesetzt. Parallel plant die Bundesregierung, den Kindersofortzuschlag von 25 Euro für Familien mit geringem Einkommen ab 2027 zu streichen. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet die geplante Erhöhung 16 Euro mehr pro Monat, also 192 Euro im Jahr.
📌 Das Wichtigste in Kürze
- •Kindergeld 2027 soll laut Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 auf 267 Euro pro Kind und Monat steigen.
- •2028 ist eine zweite Stufe auf 272 Euro geplant, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
- •Bis zur Verabschiedung zahlt die Familienkasse 259 Euro pro Kind und Monat.
- •Das antragslose Kindergeld hat am 25. September 2026 den Bundesrat passiert und startet 2027 in zwei Stufen.
- •Die Kinderfreibeträge sollen 2027 auf 10.056 Euro steigen, der Kindersofortzuschlag von 25 Euro soll entfallen.
Kindergeld 2027 laut Kabinettsentwurf
267 €
je Kind und Monat, noch nicht vom Bundestag beschlossen, 2028: 272 Euro
Kindergeld 2027: Was beschlossen ist und was nicht
Die Höhe von Kindergeld 2027 steht seit dem Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 als Regierungsentwurf fest: 267 Euro pro Kind und Monat ab dem 1. Januar 2027. Laut Bundesregierung (September 2026) ist die Erhöhung Teil des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, das Familien sowie geringe und mittlere Einkommen um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr entlasten soll. Ein Kabinettsbeschluss ist allerdings noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf zustimmen, erst danach darf die Familienkasse den höheren Betrag auszahlen.
Regierungsentwurf ist noch kein Gesetz
Die 267 Euro für Kindergeld 2027 stammen aus dem Regierungsentwurf vom 2. September 2026. Im parlamentarischen Verfahren kann sich der Betrag theoretisch noch ändern. Bis zur Verkündung des Gesetzes zahlt die Familienkasse 259 Euro pro Kind und Monat; eine rückwirkende Nachzahlung für Januar 2027 hängt vom Zeitpunkt des Beschlusses ab.
Kindergeld 2026 als Ausgangsbasis
Seit dem 1. Januar 2026 erhalten Eltern 259 Euro pro Kind und Monat, unabhängig von der Zahl der Kinder. Grundlage ist das Gesetz zur Steuerfortentwicklung, mit dem der Betrag um vier Euro gegenüber 2025 stieg. Die frühere Staffelung nach Ordnungszahl des Kindes gehört damit endgültig der Vergangenheit an: Bis 2022 erhielten das erste und zweite Kind 219 Euro, das dritte 225 Euro und jedes weitere 250 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern kommt 2026 auf 518 Euro monatlich.
Was die Erhöhung auf 267 Euro für Familien bedeutet
Die geplante Erhöhung von Kindergeld 2027 beträgt 8 Euro pro Kind und Monat, das entspricht 96 Euro im Jahr. Eine Familie mit zwei Kindern erhält dann 534 Euro monatlich statt 518 Euro, bei drei Kindern steigt der Betrag von 777 auf 801 Euro. Mit der zweiten Stufe 2028 liegt der Zuwachs gegenüber 2026 bei 13 Euro pro Kind und Monat. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums wird eine vierköpfige Familie mit rund 60.000 Euro Haushaltseinkommen ab 2028 durch das gesamte Reformpaket um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet.
Antragsloses Kindergeld 2027: Der eigentliche Systemwechsel
Beim Kindergeld 2027 ist der Verfahrenswechsel bereits abschließend beschlossen. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz zur Einführung des antragslosen Kindergeldes am 9. Juli 2026, der Bundesrat stimmte am 25. September 2026 zu. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Künftig setzt die Familienkasse das Kindergeld fest, sobald das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer erhalten hat, ohne dass die Eltern einen Antrag stellen müssen. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums entfallen dadurch jährlich rund 300.000 Erstanträge.
Das antragslose Kindergeld setzt voraus, dass der Familienkasse alle relevanten Daten vorliegen, insbesondere die Kontoverbindung. Bei Erstgeborenen gilt die automatische Zahlung zusätzlich nur, wenn mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland wohnt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Damit soll verhindert werden, dass Deutschland Kindergeld zahlt, obwohl ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig wäre. Fehlen Daten, erhalten Eltern wie bisher ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, der zu einem vorausgefüllten Antrag führt.
🚀 Zeitplan der Kindergeld-Reform
1. Januar 2026
Erhöhung auf 259 Euro
Das Kindergeld steigt um vier Euro je Kind, die Staffelung nach Ordnungszahl entfällt endgültig.
2. September 2026
Kabinett beschließt 267 und 272 Euro
Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 geht an Bundestag und Bundesrat.
25. September 2026
Bundesrat billigt antragsloses Kindergeld
Nach dem Bundestagsbeschluss vom 9. Juli 2026 ist das Gesetz damit verabschiedet.
1. Januar 2027
Geplante Erhöhung auf 267 Euro
Voraussetzung ist der rechtzeitige Beschluss des Reformgesetzes durch Bundestag und Bundesrat.
März 2027
Erste Stufe des antragslosen Verfahrens
Eltern, die bereits ein älteres Kind haben, erhalten das Kindergeld automatisch.
November 2027
Ausweitung auf Erstgeborene
Auch Eltern des ersten Kindes müssen dann keinen Antrag mehr stellen.
Auszahlung und Zuständigkeit beim Kindergeld 2027
Zuständig für die Auszahlung von Kindergeld 2027 bleibt auch nach dem Verfahrenswechsel die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Auszahlungstermin richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer: Niedrige Endziffern erhalten die Zahlung zu Beginn des Monats, hohe Endziffern gegen Ende. An dieser Systematik ändert das antragslose Verfahren nichts, da es nur den Beginn der Zahlung betrifft und nicht deren Rhythmus.
Kindergeld 2027 im Verhältnis zu anderen Familienleistungen
Kindergeld 2027 ist nur eine von mehreren Familienleistungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Der Kinderfreibetrag liegt 2026 bei 6.828 Euro je Kind, zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) von 2.928 Euro ergeben sich 9.756 Euro. Nach dem Kabinettsentwurf sollen die Kinderfreibeträge insgesamt auf 10.056 Euro im Jahr 2027 und 10.236 Euro im Jahr 2028 steigen. Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch: Es rechnet, ob Kindergeld oder Freibetrag für den Haushalt vorteilhafter ist, kombinieren lassen sich beide nicht. Unabhängig davon besteht das Elterngeld, dessen Voraussetzungen der Beitrag zur Elterngeld-Einkommensgrenze 2026 erläutert.
Geplante Streichung des Kindersofortzuschlags
Parallel zur Erhöhung von Kindergeld 2027 plant die Bundesregierung, den Kindersofortzuschlag von 25 Euro pro Kind und Monat ab dem 1. Januar 2027 abzuschaffen. Die Streichung steht im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027, das der Bundestag im September 2026 in erster Lesung beraten hat. Betroffen sind Kinder im Bezug von Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld; eine Familie mit drei Kindern im Kinderzuschlag verliert dadurch 75 Euro im Monat. Der Paritätische Gesamtverband kritisiert die Kürzung scharf. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes wird der Zuschlag weiter gezahlt.
Warum mehr Kindergeld 2027 nicht immer mehr Geld bedeutet
Ein höheres Kindergeld 2027 kann Ansprüche aus anderen Leistungssystemen mindern, weil das Kindergeld dort als Einkommen des Kindes angerechnet wird. Betroffen sind insbesondere Haushalte im Bezug von Grundsicherungsgeld, deren Regeln der Beitrag zur Bürgergeld-Reform 2026 erläutert. Kommt die geplante Streichung des Kindersofortzuschlags, steht diesen Familien 2027 unter dem Strich weniger zur Verfügung als 2026, weil 8 Euro mehr Kindergeld angerechnet werden und 25 Euro Zuschlag entfallen. Beim Wohngeld zählt das Kindergeld dagegen grundsätzlich nicht zum wohngeldrechtlichen Einkommen.

Weitere Entlastungen im Reformpaket
Neben dem Kindergeld 2027 sieht das Einkommensteuerreformgesetz 2027 höhere Freibeträge vor. Der Grundfreibetrag soll auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 Euro. Der Steuertarif wird zwischen 17.800 und 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen abgeflacht. Laut Bundesfinanzministerium soll die Reform zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.
Zur Gegenfinanzierung der Steuerreform 2027 greift der Reichensteuersatz von 45 Prozent künftig ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, ab 280.000 Euro gilt ein Satz von 47 Prozent. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro im Jahr. Die Pauschsteuer bei Minijobs steigt von 2 auf 5 Prozent; die übrigen Minijob-Regeln erläutert der Beitrag zur Minijob-Grenze 2027.
Häufig gestellte Fragen
🎯 Fazit
Kindergeld 2027 soll auf 267 Euro pro Kind und Monat steigen, 2028 auf 272 Euro, so sieht es der Kabinettsbeschluss vom 2. September 2026 vor. Rechtskräftig wird die Erhöhung erst mit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat, bis dahin gelten 259 Euro. Bereits verabschiedet ist das antragslose Kindergeld, das ab März 2027 für Folgekinder und ab November 2027 für Erstgeborene ohne Antrag fließt. Für Familien im Bezug von Grundsicherungsgeld oder Kinderzuschlag relativiert sich die Erhöhung, weil das Kindergeld angerechnet wird und der Kindersofortzuschlag von 25 Euro entfallen soll. Ein Blick auf die Leistungsbescheide Anfang 2027 ist deshalb sinnvoll.
Quellenverzeichnis
Offizielle Quellen
Bundesregierung – Kabinett beschließt Einkommensteuerreform 2027
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/einkommensteuerreform-2027-2451192
Bundesfinanzministerium – Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen, Gegenfinanzierung
Bundesrat – BundesratKOMPAKT zur 1068. Sitzung, antragsloses Kindergeld
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1068/1068-node.html
Fachpublikationen
Deutsche Handwerks Zeitung – Kindergeld 2027, Höhe und Zeitplan
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/kindergeld-2027-wie-viel-143143/
t-online – Kindergeld-Erhöhung 2027 und antragsloses Verfahren
Raisin – Kindergeld 2027, Höhe, Tabelle und automatische Auszahlung
Weiterführende Informationen
Der Paritätische – Stellungnahme zur Streichung des Kindersofortzuschlags
gegen-hartz.de – Kindergelderhöhung 2027 mit Einordnung der Erhöhungsstufen




