Wärmepumpen-Förderung 2026 für modernes Haus mit effizienter Wärmepumpe

Wärmepumpen-Förderung 2026: Neue Sätze seit 21. Juli

Die Wärmepumpen-Förderung 2026 liegt bei 30 Prozent Grundförderung und maximal 22.400 Euro Zuschuss. Seit dem 21. Juli 2026 gilt im KfW-Programm 458 eine neue Förderrichtlinie, die mehrere Boni kürzt: Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 Prozent, der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfielen ersatzlos. Gleichzeitig sanken die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro. Profitiert haben dagegen Haushalte mit niedrigen Einkommen: Der Einkommensbonus stieg für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro von 30 auf 40 Prozent. Die Förderrichtlinie ist dabei unabhängig vom neuen Heizungsgesetz, das nur das Ordnungsrecht regelt. Dieser Beitrag zeigt die aktuellen Sätze, Rechenbeispiele und den Zeitplan der Absenkung.

📌 Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wärmepumpen-Förderung 2026 beträgt 30 Prozent Grundförderung, maximal 22.400 Euro Zuschuss.
  • Seit dem 21. Juli 2026 gelten im KfW-Programm 458 neue, überwiegend gekürzte Konditionen.
  • Der Gesamtzuschuss ist auf 70 Prozent gedeckelt, auf 80 Prozent nur mit dem höchsten Einkommensbonus.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte.
  • Vermieter erhalten ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent, also bis zu 8.400 Euro.

Maximaler Zuschuss für die erste Wohneinheit

22.400 €

80 Prozent von 28.000 Euro, Stand 21. Juli 2026

Was sich bei der Wärmepumpen-Förderung 2026 geändert hat

Bei der Wärmepumpen-Förderung 2026 blieb die Grundförderung als einziger großer Baustein unverändert bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Alle übrigen Stellschrauben wurden nach unten gedreht oder umverteilt. Zuständig bleibt die KfW mit dem Programm 458, während das BAFA weiterhin energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Lüftungsanlagen fördert. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 eingingen, wurden noch nach den alten und in vielen Fällen günstigeren Bedingungen bearbeitet.

Förderbaustein Bis 20.07.2026 Seit 21.07.2026
Grundförderung 30 Prozent 30 Prozent
Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent 16 Prozent
Einkommensbonus 30 Prozent bis 40.000 Euro 40, 30 oder 10 Prozent gestaffelt
Effizienzbonus 5 Prozent Entfallen
Emissionsminderungszuschlag 2.500 Euro Entfallen
Förderfähige Kosten erste Wohneinheit 30.000 Euro 28.000 Euro

Der Einkommensbonus in der Wärmepumpen-Förderung 2026

Der Einkommensbonus der Wärmepumpen-Förderung 2026 ist seit Juli dreistufig und setzt Selbstnutzung voraus. Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro beträgt er 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent und bis 50.000 Euro 10 Prozent. Damit erhalten erstmals auch mittlere Einkommen bis 50.000 Euro einen Zuschlag, während die oberste Bonusstufe deutlich stärker ausfällt als zuvor. Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Maßgeblich ist der Steuerbescheid, üblicherweise des vorletzten Kalenderjahres.

Wer den Klimageschwindigkeitsbonus erhält

Der Klimageschwindigkeitsbonus der Wärmepumpen-Förderung 2026 von 16 Prozent steht ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zu. Voraussetzung ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, hier unabhängig vom Alter der Anlage. Bei einer funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizung muss diese mindestens 20 Jahre alt sein. Der Bonus honoriert damit den freiwilligen frühen Austausch, nicht den ohnehin fälligen Ersatz einer defekten Anlage.

Wärmepumpen-Förderung 2026 an konkreten Beispielen

Die Boni der Wärmepumpen-Förderung 2026 summieren sich, sind in der Regel aber auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf 80 Prozent steigt die Obergrenze nur, wenn der Einkommensbonus von 40 Prozent greift, das Haushaltseinkommen also bei höchstens 30.000 Euro liegt. Die folgenden Beispiele rechnen jeweils mit förderfähigen Kosten von 28.000 Euro für eine selbstgenutzte oder vermietete erste Wohneinheit.

Konstellation Fördersatz Zuschuss
Vermieter, nur Grundförderung 30 Prozent 8.400 Euro
Selbstnutzer, Einkommen über 50.000 Euro 46 Prozent 12.880 Euro
Selbstnutzer, Einkommen bis 50.000 Euro 56 Prozent 15.680 Euro
Selbstnutzer, Einkommen bis 30.000 Euro 80 Prozent gedeckelt 22.400 Euro
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Förderung und Heizungsgesetz sind zwei Paar Schuhe

Die Wärmepumpen-Förderung 2026 folgt der BEG-Förderrichtlinie, nicht dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Das Gesetz regelt, welche Heizung eingebaut werden darf, die Richtlinie regelt, was der Staat dazuzahlt. Beide wurden 2026 unabhängig voneinander geändert.

Der Weg zum Zuschuss in vier Schritten

🔄 Ablauf des KfW-Antrags

1

Angebot einholen

Vertrag mit Fachbetrieb schließen, aufschiebend bedingt auf die Förderzusage.

2

Bestätigung zum Antrag

Fachbetrieb oder Energieberater erstellt die BzA mit Vorhabensdaten.

3

Antrag im KfW-Portal

Einreichung im Zuschussportal, Einkommensnachweis bei Bonusanspruch.

Umsetzung und Nachweis

Einbau, Bestätigung nach Durchführung, danach Auszahlung des Zuschusses.

Absenkung: Warum die Wärmepumpen-Förderung 2026 unter Zeitdruck steht

Ab dem 1. Februar 2027 sinken in der Wärmepumpen-Förderung 2026 sowohl die Bemessungsgrundlage als auch der Klimageschwindigkeitsbonus in Halbjahresschritten. Die förderfähigen Höchstkosten verringern sich jeweils zum 1. Februar und zum 1. August um 750 Euro, der Klimageschwindigkeitsbonus um vier Prozentpunkte je Halbjahr. Nach diesem Rhythmus läuft der Bonus im Sommer 2028 aus. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten also messbar Zuschuss.

Zeitraum Klimageschwindigkeitsbonus Förderfähige Kosten
bis 31.01.2027 16 Prozent 28.000 Euro
ab 01.02.2027 12 Prozent 27.250 Euro
ab 01.08.2027 8 Prozent 26.500 Euro
ab 01.02.2028 4 Prozent 25.750 Euro
ab 01.08.2028 0 Prozent 25.000 Euro
⚠️

Herkunft der Wärmepumpe wird ab 2027 relevant

Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen vorgesehen. Wer den Austausch auf 2027 verschiebt, sollte die Herkunft des Geräts vorab mit dem Fachbetrieb klären.

Wärmepumpen-Förderung 2026 und die Wirtschaftlichkeit

Der Zuschuss entscheidet maßgeblich über die Amortisationsdauer gegenüber einer neuen Gasheizung. Bei einem Fördersatz von 46 Prozent sinken Investitionskosten von 28.000 Euro auf einen Eigenanteil von 15.120 Euro, bei 56 Prozent auf 12.320 Euro. Dem gegenüber stehen die laufenden Kosten: Eine Wärmepumpe benötigt Strom statt Erdgas und unterliegt damit nicht dem CO2-Preis auf Brennstoffe. Neben dem reinen Verbrauchsvergleich zählen deshalb auch die absehbaren Aufschläge auf fossile Energieträger.

Die Wärmepumpen-Förderung 2026 lässt sich zudem nicht mit einem steuerlichen Abzug nach § 35c EStG kombinieren. Wer den Zuschuss beantragt, kann die geförderten Kosten nicht zusätzlich als energetische Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend machen. Für vermietete Objekte gilt eine andere Systematik: Dort mindert der Zuschuss die Anschaffungskosten, die verbleibende Summe wird über die Abschreibung berücksichtigt.

Wärmepumpen-Förderung vom Antrag bis zur genehmigten Installation

Wärmepumpen-Förderung 2026 für Vermieter und Mehrfamilienhäuser

Bei der Wärmepumpen-Förderung 2026 können Vermieter die Grundförderung von 30 Prozent beantragen, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bleiben selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Bei mehreren Wohneinheiten sinken die anrechenbaren Kosten je Einheit: Für die zweite bis sechste Wohneinheit werden jeweils 15.000 Euro berücksichtigt, ab der siebten 8.000 Euro. Ob sich der Austausch trotz geringerer Förderquote rechnet, hängt maßgeblich an den Betriebskosten der Altanlage. Hier wirken zwei Faktoren zusammen: die schrittweise Beimischungspflicht aus dem neuen Heizungsgesetz 2026 und die Entwicklung des CO2-Preises, die der Beitrag zur CO2-Steuer 2027 einordnet.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten und steht auch Vermietern offen. Selbstnutzende Eigentümer können über den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und einen Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent aufstocken. Der Gesamtzuschuss ist auf 70 Prozent gedeckelt, mit dem höchsten Einkommensbonus auf 80 Prozent. Bei förderfähigen Kosten von 28.000 Euro ergibt das einen Höchstzuschuss von 22.400 Euro.
Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?
Mit der neuen BEG-Förderrichtlinie zur Wärmepumpen-Förderung 2026 sanken die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 Prozent. Der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für Biomasseheizungen entfielen vollständig. Im Gegenzug wurde der Einkommensbonus neu gestaffelt und für niedrige Einkommen auf 40 Prozent angehoben.
Können Vermieter die Förderung beantragen?
Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 Prozent, bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten also bis zu 8.400 Euro. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus setzen dagegen eine selbstgenutzte Wohneinheit voraus und stehen Vermietern nicht zu. Bei Mehrfamilienhäusern werden für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und ab der siebten 8.000 Euro als förderfähige Kosten berücksichtigt.
Lohnt sich Warten oder ein schneller Antrag?
Die Konditionen verschlechtern sich planmäßig: Ab dem 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten halbjährlich um 750 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus um vier Prozentpunkte. Nach diesem Rhythmus entfällt der Bonus im August 2028. Ein Aufschub kostet damit rechnerisch mehrere tausend Euro Zuschuss. Gegen einen schnellen Antrag spricht lediglich der für Anfang 2027 geplante Wertschöpfungsbonus für EU-Geräte.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Wärmepumpen-Förderung 2026 wird im KfW-Zuschussportal gestellt, nachdem ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb geschlossen wurde. Üblich ist eine aufschiebende Bedingung, sodass der Vertrag erst mit der Förderzusage wirksam wird. Erforderlich ist zudem die Bestätigung zum Antrag, die ein Fachunternehmen oder Energieberater ausstellt. Nach dem Einbau folgt die Bestätigung nach Durchführung, erst danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Gilt die Förderung auch für Neubauten?
Das Programm 458 gilt ausschließlich für bestehende Gebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Für Neubauten greift stattdessen das Programm Klimafreundlicher Neubau. Der Grund für die Trennung: Im Neubau ist eine effiziente Wärmeerzeugung bereits über die energetischen Anforderungen an das Gebäude vorgegeben, während im Bestand der Austausch einer fossilen Anlage gefördert werden soll.

🎯 Fazit

Die Wärmepumpen-Förderung 2026 bleibt mit bis zu 22.400 Euro eines der großzügigsten Zuschussprogramme im Gebäudebereich, verteilt das Geld seit Juli aber anders. Haushalte mit Einkommen bis 30.000 Euro erhalten mehr als zuvor, mittlere und höhere Einkommen sowie Vermieter deutlich weniger. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Ab Februar 2027 sinken Bemessungsgrundlage und Klimageschwindigkeitsbonus in festen Halbjahresschritten, bis der Bonus im Sommer 2028 ausläuft. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, sollte die Antragsunterlagen deshalb nicht liegen lassen, sondern die aktuellen Sätze sichern.

Quellenverzeichnis

Fördergeber und Verbraucherschutz

ADAC – Heizungsförderung, Änderungen der Zuschüsse ab 21. Juli 2026

https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/spartipps/foerderung-heizung/

Weiterführende Informationen

Steuertipps – Übergangsfrist der KfW-Heizungsförderung bis 20. Juli 2026

https://www.steuertipps.de/wohnen-haus-vermietung/kfw-heizungsfoerderung-uebergangsfrist-bis-20-juli-2026-nutzen

Baukostenplan – KfW-Heizungsförderung ab 21. Juli 2026 mit Szenarien

https://www.baukostenplan.de/ratgeber/kfw-heizungsfoerderung-neue-regeln-juli-2026