Die CO2-Steuer 2027 soll in Deutschland bei 55 bis 65 Euro je Tonne bleiben und damit nicht steigen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am 12. August 2026 die dritte Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), die den Preiskorridor des Jahres 2026 unverändert fortschreibt. Der Bundestag beriet den Gesetzentwurf am 24. September 2026 in erster Lesung und überwies ihn an den Umweltausschuss; die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht noch aus. Ohne diesen Eingriff hätte sich der nationale CO2-Preis 2027 am europäischen Emissionshandel orientiert; der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hielt dabei 75 bis 85 Euro je Tonne für möglich. Hintergrund ist die Verschiebung des europäischen Emissionshandels für Wärme und Verkehr, ETS 2, von 2027 auf 2028. Ab 2028 bestimmt der Markt und nicht mehr der Gesetzgeber den Preis, gedämpft durch eine europäische Marktstabilitätsreserve.
📌 Das Wichtigste in Kürze
- •Die CO2-Steuer 2027 soll im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne Kohlendioxid bleiben.
- •Das Kabinett beschloss die BEHG-Novelle am 12. August 2026, die erste Lesung im Bundestag war am 24. September 2026.
- •Ohne die Novelle wären 2027 laut GdW 75 bis 85 Euro je Tonne möglich gewesen.
- •Der europäische Emissionshandel ETS 2 startet erst 2028 statt wie geplant 2027.
- •Bei 55 Euro je Tonne verteuert der CO2-Preis Benzin um 13,2 Cent je Liter.
Nationaler CO2-Preis je Tonne im Jahr 2027
55–65 €
unverändert gegenüber 2026, Gesetzentwurf im Bundestag (Stand September 2026)
Warum die CO2-Steuer 2027 nicht steigt
Das bisherige BEHG sah für die CO2-Steuer 2027 eine marktorientierte Preisbildung vor, die sich am mengengewichteten Durchschnittspreis der Versteigerungen im europäischen Emissionshandel EU-ETS 1 orientiert hätte. Dort lagen die Preise Anfang 2026 bei rund 80 Euro je Tonne. Diese Regelung soll nun nicht greifen, weil der Koalitionsausschuss von Union und SPD am 12. Mai 2026 vereinbarte, den Preis stabil zu halten. Das Bundesumweltministerium legte dazu am 3. Juli 2026 einen Referentenentwurf vor, das Kabinett beschloss die Novelle am 12. August 2026. Gegenüber dem Referentenentwurf änderte sich vor allem das Versteigerungsverfahren: An der Auktion 2027 dürfen nur noch Unternehmen teilnehmen, die selbst nach dem BEHG verpflichtet sind.
Die BEHG-Novelle für die CO2-Steuer 2027 liegt dem Bundestag seit dem 7. September 2026 als Drucksache 21/7869 vor. Nach der ersten Lesung am 24. September 2026 berät der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit den Entwurf. Als Begründung nennt die Bundesregierung Planungssicherheit für Unternehmen angesichts angespannter Energie- und Rohstoffmärkte. Ergänzend passt der Entwurf die Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) an, um eingelagerte Brennstoffmengen korrekt zu erfassen.
Definition: CO2-Steuer oder CO2-Preis
Der Begriff CO2-Steuer 2027 ist umgangssprachlich. Juristisch handelt es sich um einen Zertifikatehandel: Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe kaufen für jede Tonne Kohlendioxid ein Emissionszertifikat und geben die Kosten über den Endpreis weiter. Eine Steuer im Sinne der Abgabenordnung ist das nicht.
Die ETS-2-Verschiebung als Auslöser der CO2-Steuer 2027
Die CO2-Steuer 2027 sollte es in dieser Form gar nicht mehr geben: Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr sollte zum 1. Januar 2027 starten und den nationalen Brennstoffemissionshandel ablösen. Die EU-Umweltminister verständigten sich im November 2025 darauf, den Start um ein Jahr auf 2028 zu verschieben; rechtlich umgesetzt ist die Verschiebung inzwischen durch die Verordnung (EU) 2026/667. Treibende Kraft waren Mitgliedstaaten wie Polen und Tschechien, in denen bislang kein nationaler CO2-Preis existiert. Für Deutschland bedeutet die Verschiebung, dass das BEHG 2027 vollständig anwendbar bleibt, einschließlich Berichtspflichten und Abgabe nationaler Zertifikate.
Alte und neue Rechtslage im Vergleich
Was die CO2-Steuer 2027 an der Zapfsäule und beim Heizen kostet
Die CO2-Steuer 2027 schlägt je Energieträger unterschiedlich stark durch, weil der Kohlendioxidgehalt je Liter oder Kilowattstunde variiert. Nach Daten der Deutschen Emissionshandelsstelle verteuert ein Preis von 55 Euro je Tonne Benzin um 13,2 Cent und Diesel um 14,7 Cent je Liter, Erdgas um rund einen Cent je Kilowattstunde. Die folgenden Werte sind Nettobeträge; auf der Endkundenrechnung kommt die Umsatzsteuer hinzu, was den Aufschlag um weitere 19 Prozent erhöht.
Jahreskosten der CO2-Steuer 2027 für einen Haushalt
Ein Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr trägt durch die CO2-Steuer 2027 bei einem CO2-Preis von 55 Euro je Tonne rund 200 Euro CO2-Kosten, bei 65 Euro etwa 240 Euro. Die Differenz zwischen dem stabilisierten Preis und den ohne Novelle möglichen 85 Euro je Tonne hätte für diesen Haushalt rund 110 Euro im Jahr ausgemacht. Wer 15.000 Kilometer im Jahr mit einem Verbrauch von sieben Litern Benzin fährt, zahlt bei 55 Euro je Tonne etwa 139 Euro CO2-Kosten netto.
Der CO2-Preis ist nur ein Teil der Heizrechnung: Laut Heizspiegel 2026 liegen die gesamten Heizkosten im Einfamilienhaus zwischen 1.300 Euro mit Wärmepumpe und 2.745 Euro mit Ölheizung pro Jahr.

Zeitplan der Reform
🚀 Vom EU-Beschluss zur nationalen Novelle
November 2025
EU verschiebt den ETS 2
Die EU-Umweltminister einigen sich auf einen Start des Emissionshandels für Wärme und Verkehr im Jahr 2028.
12. Mai 2026
Koalitionsausschuss beschließt Preisstopp
Union und SPD vereinbaren, den Korridor von 55 bis 65 Euro auch 2027 anzuwenden.
12. August 2026
Kabinettsbeschluss
Die Bundesregierung beschließt die Novelle und beschränkt die Auktion 2027 auf BEHG-Verpflichtete.
24. September 2026
Erste Lesung im Bundestag
Der Entwurf geht an den Umweltausschuss, danach folgen zweite und dritte Lesung sowie der Bundesrat.
2028
Start des ETS 2
Der Preis bildet sich am Markt, der nationale Preiskorridor entfällt.
Nach der CO2-Steuer 2027: Was ab 2028 im ETS 2 gilt
Nach dem Auslaufen der CO2-Steuer 2027 entscheidet nicht mehr der Gesetzgeber über den Preis, sondern Angebot und Nachfrage im europäischen Zertifikatemarkt. Die Gesamtmenge der Zertifikate sinkt dabei jährlich, was den Preis strukturell nach oben treibt. Die Prognosen für den ETS 2 reichen bis 2030 von rund 100 bis 250 Euro je Tonne und liegen damit weit auseinander. Agora Energiewende warnte vor Werten oberhalb von 200 Euro je Tonne; nach den Umrechnungswerten der Deutschen Emissionshandelsstelle würde ein solcher Preis Benzin um rund 48 Cent je Liter, Heizöl um rund 53 Cent je Liter und Erdgas um rund 3,6 Cent je Kilowattstunde netto verteuern.
Preisdämpfung durch die Marktstabilitätsreserve
Die Marktstabilitätsreserve des ETS 2 soll starke Preissprünge nach dem Ende der CO2-Steuer 2027 abfedern. Sie gibt zusätzliche Zertifikate frei, wenn der Preis über 45 Euro je Tonne zu Preisen von 2020 liegt, was inflationsbereinigt etwa 60 Euro im Jahr 2028 entspricht, oder wenn er in kurzer Zeit stark steigt. Nach dem Kommissionsvorschlag vom 27. November 2025 können insgesamt bis zu 600 Millionen Zertifikate aus Reserven freigegeben werden. Eine feste Preisobergrenze gibt es laut Deutscher Emissionshandelsstelle ausdrücklich nicht. Der ADAC erwartet ab 2028 vorerst keine dramatischen Sprünge gegenüber dem nationalen CO2-Preis.
Stabilisierung ist kein Rabatt
Die CO2-Steuer 2027 bleibt konstant, die Zertifikatemenge im europäischen System sinkt dennoch weiter. Die Marktstabilitätsreserve dämpft Ausschläge, begrenzt den Preis aber nicht nach oben. Für Investitionen in Heizung oder Fuhrpark reicht ein einzelner Kalkulationswert daher nicht aus.
Was die CO2-Steuer 2027 für Vermieter und Mieter bedeutet
Bei vermieteten Wohngebäuden werden die Kosten der CO2-Steuer 2027 nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt, wobei der Vermieteranteil mit der Energieeffizienz des Gebäudes steigt. Für neu eingebaute fossile Heizungen gilt ab 2028 zusätzlich eine hälftige Aufteilung von CO2-Preis und Netzentgelten; diese und weitere Neuerungen behandelt der Beitrag zum neuen Heizungsgesetz 2026. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW nannte die Stabilisierung für 2027 einen richtigen Schritt, warnte in seiner Stellungnahme vom 16. Juli 2026 aber vor schwer kalkulierbaren Belastungen ab 2028.
Häufig gestellte Fragen
🎯 Fazit
Die CO2-Steuer 2027 verschafft Haushalten und Unternehmen ein Jahr Planungssicherheit, löst aber kein Kostenproblem. Der Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne soll bestehen bleiben, ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel die Preisbildung, gedämpft, aber nicht gedeckelt durch die Marktstabilitätsreserve. Wer 2027 über eine neue Heizung oder einen Fuhrpark entscheidet, sollte deshalb nicht mit dem aktuellen Preis rechnen, sondern mehrere Szenarien bis 250 Euro je Tonne durchspielen. Solange Bundestag und Bundesrat der Novelle nicht zugestimmt haben, bleibt die alte, am EU-ETS 1 orientierte Regelung formal in Kraft; die erste Lesung fand am 24. September 2026 statt.
Quellenverzeichnis
Offizielle Quellen
Deutscher Bundestag – Gesetzentwurf zur BEHG-Änderung, Drucksache 21/7869
Deutscher Bundestag – Erste Lesung am 24. September 2026
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-brennstoffemissionshandelsgesetz-1211312
Bundesumweltministerium – Referentenentwurf zum Dritten BEHG-Änderungsgesetz
Bundesumweltministerium – Gesetzentwurf als PDF mit Begründung
Deutsche Emissionshandelsstelle – EU-ETS 2, Ausblick auf 2028
https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/EU-ETS-2/eu-ets-2-ausblick/eu-ets-2-ausblick_node.html
Fachpublikationen
EY – Stabilisierung des CO2-Preises für 2027 im Referentenentwurf
Haufe – Reform von Emissionshandel und CO2-Bepreisung mit GdW-Stellungnahme
Umweltwirtschaft – Kabinettsbeschluss zur BEHG-Novelle und Auktionsregeln 2027
https://www.umweltwirtschaft.com/recycler/behg-novelle-kabinett-verschaerft-auktionsregeln-214169
ADAC – CO2-Preis und was er für Autofahrer bedeutet
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-steuer/co2-steuer/




