Die CO2-Steuer 2027 bleibt in Deutschland bei 55 bis 65 Euro je Tonne und steigt damit nicht an. Das Bundeskabinett beschloss dazu im August 2026 die dritte Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), die den Preiskorridor des Jahres 2026 unverändert fortschreibt. Ohne diesen Eingriff hätte sich der nationale CO2-Preis 2027 am europäischen Emissionshandel orientiert; der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hielt dabei 75 bis 85 Euro je Tonne für möglich. Hintergrund ist die Verschiebung des europäischen Emissionshandels für Wärme und Verkehr, ETS 2, von 2027 auf 2028. Bundestag und Bundesrat müssen der Novelle noch zustimmen. Der eigentliche Preissprung verschiebt sich damit auf das Jahr 2028, wenn der Markt und nicht mehr der Gesetzgeber den Preis bestimmt. Dieser Beitrag ordnet die Beschlusslage ein und zeigt die Kostenwirkung je Energieträger.
📌 Das Wichtigste in Kürze
- •Die CO2-Steuer 2027 verharrt im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne Kohlendioxid.
- •Grundlage ist die dritte BEHG-Novelle, die das Kabinett im August 2026 beschlossen hat.
- •Ohne die Novelle wären 2027 laut GdW 75 bis 85 Euro je Tonne möglich gewesen.
- •Der europäische Emissionshandel ETS 2 startet erst 2028 statt wie geplant 2027.
- •Bei 55 Euro je Tonne verteuert der CO2-Preis Benzin um 13,2 Cent je Liter.
Nationaler CO2-Preis je Tonne im Jahr 2027
55–65 €
unverändert gegenüber 2026, Kabinettsbeschluss August 2026
Warum die CO2-Steuer 2027 nicht steigt
Das bisherige BEHG sah für die CO2-Steuer 2027 eine marktorientierte Preisbildung vor, die sich am mengengewichteten Durchschnittspreis der Versteigerungen im europäischen Emissionshandel EU-ETS 1 orientiert hätte. Diese Regelung greift nun nicht, weil der Koalitionsausschuss von Union und SPD am 12. Mai 2026 vereinbarte, den Preis stabil zu halten. Das Bundesumweltministerium legte dazu am 3. Juli 2026 einen Referentenentwurf vor, Länder und Verbände konnten bis zum 15. Juli Stellung nehmen. Das Bundeskabinett beschloss die Novelle im August 2026 und änderte gegenüber dem Referentenentwurf vor allem das Versteigerungsverfahren: An der Auktion 2027 dürfen nur noch Unternehmen teilnehmen, die selbst nach dem BEHG verpflichtet sind. Am Preisgerüst hat sich nichts geändert.
Definition: CO2-Steuer oder CO2-Preis
Der Begriff CO2-Steuer 2027 ist umgangssprachlich. Juristisch handelt es sich um einen Zertifikatehandel: Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe kaufen für jede Tonne Kohlendioxid ein Emissionszertifikat und geben die Kosten über den Endpreis weiter. Eine Steuer im Sinne der Abgabenordnung ist das nicht.
Die ETS-2-Verschiebung als Auslöser der CO2-Steuer 2027
Die CO2-Steuer 2027 sollte es in dieser Form gar nicht mehr geben: Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr sollte zum 1. Januar 2027 starten und den nationalen Brennstoffemissionshandel ablösen. Die EU-Umweltminister verständigten sich im November 2025 darauf, den Start um ein Jahr auf 2028 zu verschieben. Treibende Kraft waren Mitgliedstaaten wie Polen und Tschechien, in denen bislang kein nationaler CO2-Preis existiert und in denen ein Systemwechsel entsprechend stärker durchgeschlagen hätte. Für Deutschland bedeutet die Verschiebung, dass das BEHG 2027 vollständig anwendbar bleibt, einschließlich Berichtspflichten und Abgabe nationaler Zertifikate.
Alte und neue Rechtslage im Vergleich
Was die CO2-Steuer 2027 an der Zapfsäule und beim Heizen kostet
Die CO2-Steuer 2027 schlägt je Energieträger unterschiedlich stark durch, weil der Kohlendioxidgehalt je Liter oder Kilowattstunde variiert. Nach Daten der Deutschen Emissionshandelsstelle verteuert ein Preis von 55 Euro je Tonne Benzin um 13,2 Cent und Diesel um 14,7 Cent je Liter, Erdgas um rund einen Cent je Kilowattstunde. Die folgenden Werte sind Nettobeträge; auf der Endkundenrechnung kommt die Umsatzsteuer hinzu, was den Aufschlag um weitere 19 Prozent erhöht.
Jahreskosten der CO2-Steuer 2027 für einen Haushalt
Ein Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr trägt durch die CO2-Steuer 2027 bei einem CO2-Preis von 55 Euro je Tonne rund 200 Euro CO2-Kosten, bei 65 Euro etwa 240 Euro. Die Differenz zwischen dem stabilisierten Preis und den ohne Novelle möglichen 85 Euro je Tonne hätte für diesen Haushalt rund 110 Euro im Jahr ausgemacht. Wer 15.000 Kilometer im Jahr mit einem Verbrauch von sieben Litern Benzin fährt, zahlt bei 55 Euro je Tonne etwa 139 Euro CO2-Kosten netto.

Zeitplan der Reform
🚀 Vom EU-Beschluss zur nationalen Novelle
November 2025
EU verschiebt den ETS 2
Die EU-Umweltminister einigen sich auf einen Start des Emissionshandels für Wärme und Verkehr im Jahr 2028.
12. Mai 2026
Koalitionsausschuss beschließt Preisstopp
Union und SPD vereinbaren, den Korridor von 55 bis 65 Euro auch 2027 anzuwenden.
3. Juli 2026
Referentenentwurf des Umweltministeriums
Länder und Verbände können bis zum 15. Juli 2026 Stellungnahmen einreichen.
August 2026
Kabinettsbeschluss
Die Bundesregierung beschließt die Novelle und beschränkt die Auktion 2027 auf BEHG-Verpflichtete.
2028
Start des ETS 2
Der Preis bildet sich am Markt, der nationale Festpreiskorridor entfällt.
Nach der CO2-Steuer 2027 kommt der Preissprung 2028
Nach dem Auslaufen der CO2-Steuer 2027 entscheidet nicht mehr der Gesetzgeber über den Preis, sondern Angebot und Nachfrage im europäischen Zertifikatemarkt. Die Gesamtmenge der Zertifikate sinkt dabei jährlich, was den Preis strukturell nach oben treibt. Die Prognosen für den ETS 2 reichen bis 2030 von rund 100 bis 250 Euro je Tonne und liegen damit weit auseinander. Agora Energiewende warnte bereits vor Werten oberhalb von 200 Euro je Tonne, was Benzin um 38 Cent je Liter, Erdgas um 3 Cent je Kilowattstunde und Heizöl um fast 43 Cent je Liter verteuern würde. Ein einzelner Kalkulationswert reicht für Investitionsentscheidungen daher nicht aus.
Stabilisierung ist kein Rabatt
Die CO2-Steuer 2027 bleibt konstant, die Zertifikatemenge sinkt dennoch weiter. Der aufgeschobene Preisanstieg entfällt nicht, er verlagert sich auf 2028, wenn der Markt die Preisbildung übernimmt.
Was die CO2-Steuer 2027 für Vermieter und Mieter bedeutet
Bei vermieteten Wohngebäuden werden die Kosten der CO2-Steuer 2027 nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt, wobei der Vermieteranteil mit der Energieeffizienz des Gebäudes steigt. Für neu eingebaute fossile Heizungen gilt ab 2028 zusätzlich eine hälftige Aufteilung von CO2-Preis und Netzentgelten; diese und weitere Neuerungen behandelt der Beitrag zum neuen Heizungsgesetz 2026. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW nannte die Stabilisierung für 2027 einen richtigen Schritt, warnte in seiner Stellungnahme vom 16. Juli 2026 aber vor schwer kalkulierbaren Belastungen ab 2028.
Häufig gestellte Fragen
🎯 Fazit
Die CO2-Steuer 2027 verschafft Haushalten und Unternehmen ein Jahr Planungssicherheit, löst aber kein Kostenproblem. Der Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne bleibt bestehen, der Preisanstieg verschiebt sich lediglich auf 2028, wenn der europäische Emissionshandel die Preisbildung übernimmt. Wer 2027 über eine neue Heizung oder einen Fuhrpark entscheidet, sollte deshalb nicht mit dem aktuellen Preis rechnen, sondern mehrere Szenarien bis 250 Euro je Tonne durchspielen. Solange Bundestag und Bundesrat der Novelle nicht zugestimmt haben, bleibt zudem die alte, marktorientierte Regelung formal in Kraft.
Quellenverzeichnis
Offizielle Quellen
Bundesumweltministerium – Referentenentwurf zum Dritten BEHG-Änderungsgesetz
Bundesumweltministerium – Gesetzentwurf als PDF mit Begründung
Fachpublikationen
EY – Stabilisierung des CO2-Preises für 2027 im Referentenentwurf
Haufe – Reform von Emissionshandel und CO2-Bepreisung mit GdW-Stellungnahme
Umweltwirtschaft – Kabinettsbeschluss zur BEHG-Novelle und Auktionsregeln 2027
https://www.umweltwirtschaft.com/recycler/behg-novelle-kabinett-verschaerft-auktionsregeln-214169




