CO2-Steuer bringt Emissionskosten und grüne Investitionen ins Gleichgewicht

CO2-Steuer 2027: Preis bleibt bei 55 bis 65 Euro

Die CO2-Steuer 2027 soll in Deutschland bei 55 bis 65 Euro je Tonne bleiben und damit nicht steigen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am 12. August 2026 die dritte Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), die den Preiskorridor des Jahres 2026 unverändert fortschreibt. Der Bundestag beriet den Gesetzentwurf am 24. September 2026 in erster Lesung und überwies ihn an den Umweltausschuss; die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht noch aus. Ohne diesen Eingriff hätte sich der nationale CO2-Preis 2027 am europäischen Emissionshandel orientiert; der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hielt dabei 75 bis 85 Euro je Tonne für möglich. Hintergrund ist die Verschiebung des europäischen Emissionshandels für Wärme und Verkehr, ETS 2, von 2027 auf 2028. Ab 2028 bestimmt der Markt und nicht mehr der Gesetzgeber den Preis, gedämpft durch eine europäische Marktstabilitätsreserve.

📌 Das Wichtigste in Kürze

  • •Die CO2-Steuer 2027 soll im Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne Kohlendioxid bleiben.
  • •Das Kabinett beschloss die BEHG-Novelle am 12. August 2026, die erste Lesung im Bundestag war am 24. September 2026.
  • •Ohne die Novelle wären 2027 laut GdW 75 bis 85 Euro je Tonne möglich gewesen.
  • •Der europäische Emissionshandel ETS 2 startet erst 2028 statt wie geplant 2027.
  • •Bei 55 Euro je Tonne verteuert der CO2-Preis Benzin um 13,2 Cent je Liter.

Nationaler CO2-Preis je Tonne im Jahr 2027

55–65 €

unverändert gegenüber 2026, Gesetzentwurf im Bundestag (Stand September 2026)

Warum die CO2-Steuer 2027 nicht steigt

Das bisherige BEHG sah für die CO2-Steuer 2027 eine marktorientierte Preisbildung vor, die sich am mengengewichteten Durchschnittspreis der Versteigerungen im europäischen Emissionshandel EU-ETS 1 orientiert hätte. Dort lagen die Preise Anfang 2026 bei rund 80 Euro je Tonne. Diese Regelung soll nun nicht greifen, weil der Koalitionsausschuss von Union und SPD am 12. Mai 2026 vereinbarte, den Preis stabil zu halten. Das Bundesumweltministerium legte dazu am 3. Juli 2026 einen Referentenentwurf vor, das Kabinett beschloss die Novelle am 12. August 2026. Gegenüber dem Referentenentwurf änderte sich vor allem das Versteigerungsverfahren: An der Auktion 2027 dürfen nur noch Unternehmen teilnehmen, die selbst nach dem BEHG verpflichtet sind.

Die BEHG-Novelle für die CO2-Steuer 2027 liegt dem Bundestag seit dem 7. September 2026 als Drucksache 21/7869 vor. Nach der ersten Lesung am 24. September 2026 berät der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit den Entwurf. Als Begründung nennt die Bundesregierung Planungssicherheit für Unternehmen angesichts angespannter Energie- und Rohstoffmärkte. Ergänzend passt der Entwurf die Doppelbilanzierungsverordnung (BEDV) an, um eingelagerte Brennstoffmengen korrekt zu erfassen.

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Definition: CO2-Steuer oder CO2-Preis

Der Begriff CO2-Steuer 2027 ist umgangssprachlich. Juristisch handelt es sich um einen Zertifikatehandel: Inverkehrbringer fossiler Brennstoffe kaufen für jede Tonne Kohlendioxid ein Emissionszertifikat und geben die Kosten über den Endpreis weiter. Eine Steuer im Sinne der Abgabenordnung ist das nicht.

Die ETS-2-Verschiebung als Auslöser der CO2-Steuer 2027

Die CO2-Steuer 2027 sollte es in dieser Form gar nicht mehr geben: Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr sollte zum 1. Januar 2027 starten und den nationalen Brennstoffemissionshandel ablösen. Die EU-Umweltminister verständigten sich im November 2025 darauf, den Start um ein Jahr auf 2028 zu verschieben; rechtlich umgesetzt ist die Verschiebung inzwischen durch die Verordnung (EU) 2026/667. Treibende Kraft waren Mitgliedstaaten wie Polen und Tschechien, in denen bislang kein nationaler CO2-Preis existiert. Für Deutschland bedeutet die Verschiebung, dass das BEHG 2027 vollständig anwendbar bleibt, einschließlich Berichtspflichten und Abgabe nationaler Zertifikate.

Jahr CO2-Preis je Tonne Preisbildung
2021 25 Euro Gesetzlicher Festpreis
2022 und 2023 30 Euro Gesetzlicher Festpreis
2024 45 Euro Gesetzlicher Festpreis
2025 55 Euro Gesetzlicher Festpreis
2026 55 bis 65 Euro Versteigerung im Korridor
2027 55 bis 65 Euro Versteigerung, Novelle im Bundestag
ab 2028 offen Marktpreis im ETS 2 mit Stabilitätsreserve

Alte und neue Rechtslage im Vergleich

Merkmal BEHG bisher Nach der Novelle
Preisbildung 2027 Orientiert am EU-ETS 1 Korridor 55 bis 65 Euro
Erwartetes Preisniveau 75 bis 85 Euro laut GdW Niveau des Vorjahres
Teilnahme an der Auktion Breiter Teilnehmerkreis Nur BEHG-Verpflichtete
Ablösung durch ETS 2 Vorgesehen für 2027 Verschoben auf 2028

Was die CO2-Steuer 2027 an der Zapfsäule und beim Heizen kostet

Die CO2-Steuer 2027 schlägt je Energieträger unterschiedlich stark durch, weil der Kohlendioxidgehalt je Liter oder Kilowattstunde variiert. Nach Daten der Deutschen Emissionshandelsstelle verteuert ein Preis von 55 Euro je Tonne Benzin um 13,2 Cent und Diesel um 14,7 Cent je Liter, Erdgas um rund einen Cent je Kilowattstunde. Die folgenden Werte sind Nettobeträge; auf der Endkundenrechnung kommt die Umsatzsteuer hinzu, was den Aufschlag um weitere 19 Prozent erhöht.

Energieträger bei 55 Euro je Tonne bei 65 Euro je Tonne bei 100 Euro je Tonne
Benzin je Liter 13,2 Cent 15,6 Cent 24,0 Cent
Diesel je Liter 14,7 Cent 17,4 Cent 26,7 Cent
Heizöl je Liter rund 14,6 Cent rund 17,3 Cent rund 26,5 Cent
Erdgas je Kilowattstunde rund 1,0 Cent rund 1,2 Cent rund 1,8 Cent

Jahreskosten der CO2-Steuer 2027 für einen Haushalt

Ein Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr trägt durch die CO2-Steuer 2027 bei einem CO2-Preis von 55 Euro je Tonne rund 200 Euro CO2-Kosten, bei 65 Euro etwa 240 Euro. Die Differenz zwischen dem stabilisierten Preis und den ohne Novelle möglichen 85 Euro je Tonne hätte für diesen Haushalt rund 110 Euro im Jahr ausgemacht. Wer 15.000 Kilometer im Jahr mit einem Verbrauch von sieben Litern Benzin fährt, zahlt bei 55 Euro je Tonne etwa 139 Euro CO2-Kosten netto.

Der CO2-Preis ist nur ein Teil der Heizrechnung: Laut Heizspiegel 2026 liegen die gesamten Heizkosten im Einfamilienhaus zwischen 1.300 Euro mit Wärmepumpe und 2.745 Euro mit Ölheizung pro Jahr.

CO2-Steuer beeinflusst Heizkosten, Mobilität und klimafreundliche Entscheidungen

Zeitplan der Reform

🚀 Vom EU-Beschluss zur nationalen Novelle

November 2025

EU verschiebt den ETS 2

Die EU-Umweltminister einigen sich auf einen Start des Emissionshandels für Wärme und Verkehr im Jahr 2028.

12. Mai 2026

Koalitionsausschuss beschließt Preisstopp

Union und SPD vereinbaren, den Korridor von 55 bis 65 Euro auch 2027 anzuwenden.

12. August 2026

Kabinettsbeschluss

Die Bundesregierung beschließt die Novelle und beschränkt die Auktion 2027 auf BEHG-Verpflichtete.

24. September 2026

Erste Lesung im Bundestag

Der Entwurf geht an den Umweltausschuss, danach folgen zweite und dritte Lesung sowie der Bundesrat.

2028

Start des ETS 2

Der Preis bildet sich am Markt, der nationale Preiskorridor entfällt.

Nach der CO2-Steuer 2027: Was ab 2028 im ETS 2 gilt

Nach dem Auslaufen der CO2-Steuer 2027 entscheidet nicht mehr der Gesetzgeber über den Preis, sondern Angebot und Nachfrage im europäischen Zertifikatemarkt. Die Gesamtmenge der Zertifikate sinkt dabei jährlich, was den Preis strukturell nach oben treibt. Die Prognosen für den ETS 2 reichen bis 2030 von rund 100 bis 250 Euro je Tonne und liegen damit weit auseinander. Agora Energiewende warnte vor Werten oberhalb von 200 Euro je Tonne; nach den Umrechnungswerten der Deutschen Emissionshandelsstelle würde ein solcher Preis Benzin um rund 48 Cent je Liter, Heizöl um rund 53 Cent je Liter und Erdgas um rund 3,6 Cent je Kilowattstunde netto verteuern.

Preisdämpfung durch die Marktstabilitätsreserve

Die Marktstabilitätsreserve des ETS 2 soll starke Preissprünge nach dem Ende der CO2-Steuer 2027 abfedern. Sie gibt zusätzliche Zertifikate frei, wenn der Preis über 45 Euro je Tonne zu Preisen von 2020 liegt, was inflationsbereinigt etwa 60 Euro im Jahr 2028 entspricht, oder wenn er in kurzer Zeit stark steigt. Nach dem Kommissionsvorschlag vom 27. November 2025 können insgesamt bis zu 600 Millionen Zertifikate aus Reserven freigegeben werden. Eine feste Preisobergrenze gibt es laut Deutscher Emissionshandelsstelle ausdrücklich nicht. Der ADAC erwartet ab 2028 vorerst keine dramatischen Sprünge gegenüber dem nationalen CO2-Preis.

⚠️

Stabilisierung ist kein Rabatt

Die CO2-Steuer 2027 bleibt konstant, die Zertifikatemenge im europäischen System sinkt dennoch weiter. Die Marktstabilitätsreserve dämpft Ausschläge, begrenzt den Preis aber nicht nach oben. Für Investitionen in Heizung oder Fuhrpark reicht ein einzelner Kalkulationswert daher nicht aus.

Was die CO2-Steuer 2027 für Vermieter und Mieter bedeutet

Bei vermieteten Wohngebäuden werden die Kosten der CO2-Steuer 2027 nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt, wobei der Vermieteranteil mit der Energieeffizienz des Gebäudes steigt. Für neu eingebaute fossile Heizungen gilt ab 2028 zusätzlich eine hälftige Aufteilung von CO2-Preis und Netzentgelten; diese und weitere Neuerungen behandelt der Beitrag zum neuen Heizungsgesetz 2026. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW nannte die Stabilisierung für 2027 einen richtigen Schritt, warnte in seiner Stellungnahme vom 16. Juli 2026 aber vor schwer kalkulierbaren Belastungen ab 2028.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die CO2-Steuer 2027?▼
Der nationale CO2-Preis soll 2027 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne Kohlendioxid liegen und damit auf dem Niveau von 2026. Der konkrete Wert ergibt sich aus einer Versteigerung innerhalb dieses Korridors. Grundlage ist die dritte Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, die das Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen hat. Der Bundestag beriet den Entwurf am 24. September 2026 in erster Lesung; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Warum wurde der ETS 2 verschoben?▼
Die EU-Umweltminister verständigten sich im November 2025 auf eine Verschiebung um ein Jahr auf 2028, rechtlich umgesetzt durch die Verordnung (EU) 2026/667. Ausschlaggebend war der Druck von Mitgliedstaaten wie Polen und Tschechien, in denen bislang kein nationaler CO2-Preis besteht und in denen viele Haushalte mit emissionsintensiven Brennstoffen heizen. Dort hätte der Systemstart zu deutlich stärkeren Preissprüngen geführt als in Deutschland, wo seit 2021 bereits ein CO2-Preis erhoben wird.
Was wäre ohne die Novelle passiert?▼
Das BEHG sah für 2027 eine Preisbildung vor, die sich am Durchschnittspreis der Versteigerungen im europäischen Emissionshandel EU-ETS 1 orientiert, wo die Preise Anfang 2026 bei rund 80 Euro je Tonne lagen. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW hielt auf dieser Grundlage 75 bis 85 Euro je Tonne für möglich. Für ein Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch hätte das rund 110 Euro zusätzliche CO2-Kosten im Jahr bedeutet.
Wie viel teurer wird Benzin durch den CO2-Preis?▼
Bei 55 Euro je Tonne beträgt der Aufschlag laut Deutscher Emissionshandelsstelle 13,2 Cent je Liter Benzin und 14,7 Cent je Liter Diesel, jeweils netto. Am oberen Rand des Korridors bei 65 Euro sind es rund 15,6 beziehungsweise 17,4 Cent. Hinzu kommt die Umsatzsteuer. Der CO2-Preis ist dabei nur ein Bestandteil des Endpreises neben Beschaffungskosten, Energiesteuer und Marge.
Gibt es ein Klimageld als Ausgleich?▼
Ein Klimageld als direkte Rückerstattung der CO2-Einnahmen an die Bevölkerung wird politisch diskutiert, ist aber Stand September 2026 nicht beschlossen. Die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel fließen in den Klima- und Transformationsfonds und finanzieren dort unter anderem Förderprogramme für Gebäudesanierung und Heizungstausch. Eine pauschale Pro-Kopf-Auszahlung existiert nicht.
Wer zahlt den CO2-Preis eigentlich?▼
Zertifikatspflichtig sind die Inverkehrbringer der Brennstoffe, also etwa Mineralölhändler, Gasversorger und Heizöllieferanten. Diese geben die Kosten über den Endpreis an Verbraucher weiter, weshalb der CO2-Preis auf der Tankquittung nicht gesondert erscheint. Bei Gaslieferungen und Fernwärme muss der Anteil dagegen auf der Rechnung ausgewiesen werden. In vermieteten Gebäuden wird er anschließend nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz verteilt.

🎯 Fazit

Die CO2-Steuer 2027 verschafft Haushalten und Unternehmen ein Jahr Planungssicherheit, löst aber kein Kostenproblem. Der Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne soll bestehen bleiben, ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel die Preisbildung, gedämpft, aber nicht gedeckelt durch die Marktstabilitätsreserve. Wer 2027 über eine neue Heizung oder einen Fuhrpark entscheidet, sollte deshalb nicht mit dem aktuellen Preis rechnen, sondern mehrere Szenarien bis 250 Euro je Tonne durchspielen. Solange Bundestag und Bundesrat der Novelle nicht zugestimmt haben, bleibt die alte, am EU-ETS 1 orientierte Regelung formal in Kraft; die erste Lesung fand am 24. September 2026 statt.

Quellenverzeichnis

Offizielle Quellen

Deutscher Bundestag – Gesetzentwurf zur BEHG-Änderung, Drucksache 21/7869

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1210950

Deutsche Emissionshandelsstelle – EU-ETS 2, Ausblick auf 2028

https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/EU-ETS-2/eu-ets-2-ausblick/eu-ets-2-ausblick_node.html

Fachpublikationen

Umweltwirtschaft – Kabinettsbeschluss zur BEHG-Novelle und Auktionsregeln 2027

https://www.umweltwirtschaft.com/recycler/behg-novelle-kabinett-verschaerft-auktionsregeln-214169

ADAC – CO2-Preis und was er für Autofahrer bedeutet

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-steuer/co2-steuer/