Strompreis-Zusammensetzung mit Blitz, segmentiertem Kostenring, Strommast und Münzstapeln

Strompreis-Zusammensetzung: Netzentgelte, Steuern, Umlagen

Die Strompreis-Zusammensetzung für Haushalte sieht 2026 so aus: Von durchschnittlich 37,0 Cent je Kilowattstunde entfallen 15,2 Cent auf Strombeschaffung und Vertrieb, 9,2 Cent auf Netzentgelte und 12,6 Cent auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Das zeigt die BDEW-Strompreisanalyse vom August 2026 für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Damit bestimmt der Markt rund 41 Prozent des Preises, Netzregulierung und Staat zusammen 59 Prozent. Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden entspricht das Stromkosten von rund 1.295 Euro im Jahr.

Gegenüber 2025 hat sich die Zusammensetzung des Strompreises verschoben: Ein Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro hat die Netzentgelte um 1,7 Cent je Kilowattstunde gedrückt, der Durchschnittspreis ist gesunken. Für 2027 ist der Zuschuss kleiner geplant, und die vorläufigen Übertragungsnetzentgelte steigen. Der Überblick erklärt, wie sich der Strompreis zusammensetzt, welche Bestandteile der Gesetzgeber festlegt, wie hoch Netzentgelte, Stromsteuer und Umlagen 2026 sind und welche Termine für 2027 feststehen. Stand der Zahlen ist Oktober 2026.

📌 Das Wichtigste in Kürze

  • •Die Strompreis-Zusammensetzung 2026 laut BDEW: 15,2 Cent Beschaffung und Vertrieb, 9,2 Cent Netzentgelte, 12,6 Cent Steuern, Abgaben und Umlagen.
  • •Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis liegt 2026 bei 37,0 Cent je Kilowattstunde (3.500 kWh Jahresverbrauch).
  • •Ein Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro senkt die Netzentgelte 2026 um 1,7 Cent je Kilowattstunde.
  • •Die Stromsteuer für Haushalte bleibt bei 2,05 Cent je Kilowattstunde, die Industrie zahlt den EU-Mindestsatz.
  • •Für 2027 steigt das vorläufige Übertragungsnetzentgelt von 2,86 auf 3,54 Cent, der Zuschuss sinkt auf 5,525 Milliarden Euro.

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich aus drei Blöcken zusammen: Kosten für Beschaffung und Vertrieb, die der Versorger am Markt verhandelt, regulierte Entgelte für Netznutzung und Messung sowie staatlich festgelegte Steuern, Abgaben und Umlagen. Nur der erste Block steht im Wettbewerb, die beiden anderen sind für alle Anbieter im selben Netzgebiet gleich.

Durchschnittlicher Strompreis 2026

37,0 ct/kWh

Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch, BDEW-Strompreisanalyse August 2026

📊 Strompreis-Zusammensetzung 2026 nach Anteilen

Beschaffung und Vertrieb
15,2 ct · 41 %
Steuern, Abgaben und Umlagen
12,6 ct · 34 %
Netzentgelte inkl. Messung
9,2 ct · 25 %

Strompreis-Zusammensetzung im Detail

Die BDEW-Strompreisanalyse schlüsselt die Zusammensetzung des Strompreises in acht Bestandteile auf. Die Mehrwertsteuer ist mit 5,91 Cent der größte staatliche Posten, weil sie auf alle anderen Preisbestandteile einschließlich Stromsteuer und Umlagen aufgeschlagen wird (BDEW, PDF August 2026).

Preisbestandteil Cent je kWh Anteil Festgelegt durch
Strombeschaffung und Vertrieb 15,17 41,0 % Versorger, Großhandelsmarkt
Netzentgelt inkl. Messstellenbetrieb 9,24 25,0 % Netzbetreiber, Regulierungsbehörde
Mehrwertsteuer (19 %) 5,91 16,0 % Umsatzsteuergesetz
Stromsteuer 2,050 5,5 % Stromsteuergesetz
Konzessionsabgabe (Durchschnitt) 1,666 4,5 % Gemeinde, Konzessionsabgabenverordnung
Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559 4,2 % Übertragungsnetzbetreiber, bundesweit
Offshore-Netzumlage 0,941 2,5 % Übertragungsnetzbetreiber, bundesweit
KWKG-Umlage 0,446 1,2 % Übertragungsnetzbetreiber, bundesweit
Summe 37,0 100 % BDEW-Durchschnitt 2026

Die Strompreis-Zusammensetzung des BDEW beruht auf einem Durchschnitt aus Tarifprodukten und Grundversorgungstarifen, die zum Stichtag abschließbar waren; die Grundversorgung fließt mit 22 Prozent ein. Heizstrom- und Wärmepumpentarife sind nicht enthalten, Rundungsdifferenzen sind möglich.

Grundpreis und Arbeitspreis auf der Stromrechnung

Auf der Stromrechnung erscheint die Zusammensetzung des Strompreises nicht im Detail, sondern als Grundpreis in Euro pro Jahr oder Monat und Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde. Der BDEW rechnet den Grundpreis für seinen Durchschnittswert anteilig auf 3.500 Kilowattstunden um. Bei 37,0 Cent je Kilowattstunde ergeben sich für diesen Haushalt Stromkosten von 1.295 Euro im Jahr oder rund 108 Euro im Monat.

Strombeschaffung und Vertrieb: der Marktanteil am Strompreis

In der Strompreis-Zusammensetzung machen Strombeschaffung und Vertrieb 2026 mit 15,2 Cent je Kilowattstunde 41 Prozent aus; es ist der einzige Block, den Versorger frei kalkulieren. Er umfasst den Einkauf am Großhandelsmarkt, Herkunftsnachweise bei Ökostrom, Vertrieb, Kundenservice und die Marge des Anbieters. Laut BDEW liegt dieser Posten 2026 etwas niedriger als im Vorjahr.

Wie der Großhandelspreis entsteht

An der Strombörse bestimmt das teuerste Kraftwerk, das zur Deckung der Nachfrage einer Stunde noch benötigt wird, den Preis für alle Anbieter (Merit-Order-Prinzip). In Stunden mit wenig Wind und Sonne sind das Gaskraftwerke, weshalb der Gaspreis direkt auf den Strompreis wirkt. Versorger kaufen einen Großteil ihres Stroms über Terminmärkte bis zu mehrere Jahre im Voraus, sodass Preisänderungen an der Börse zeitverzögert in den Tarifen ankommen.

Iran-Krieg und Neukundenpreise

Infolge des Iran-Kriegs sind die Großhandelspreise 2026 gestiegen. In den Neukundentarifen spiegelte sich das laut BDEW bis August 2026 noch nicht nennenswert wider. Das Vergleichsportal Stromauskunft verzeichnet für den günstigsten Neukundentarif inzwischen einen Anstieg von 23,84 Cent je Kilowattstunde im Januar auf 30,18 Cent am 11. Oktober 2026; die Grundversorgung kostet dort durchschnittlich 40,37 Cent. Steigen die Beschaffungskosten weiter, verschiebt sich die Strompreis-Zusammensetzung zugunsten des Marktanteils.

Strompreis-Zusammensetzung mit Strommast, Leitungen, Haus und Münzen für Netzentgelte

Netzentgelte: der regulierte Anteil am Strompreis

In der Zusammensetzung des Strompreises machen Netzentgelte 2026 mit 9,2 Cent je Kilowattstunde 25 Prozent aus. Mit ihnen bezahlen Netznutzer Bau, Betrieb und Ausbau der Stromnetze sowie Messung und Messstellenbetrieb. Die Netzbetreiber kalkulieren die Entgelte selbst, allerdings innerhalb einer Erlösobergrenze, die Bundesnetzagentur oder Landesregulierungsbehörden vorab festlegen.

Netzentgelte 2026: Bundeszuschuss senkt die Kosten

Die Netzentgelte 2026 sind im Durchschnitt um 1,7 Cent je Kilowattstunde gesunken. Grund ist ein Zuschuss des Bundes von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds, der das durchschnittliche Übertragungsnetzentgelt auf 2,86 Cent je Kilowattstunde senkt (ZfK). Haushalte profitieren indirekt, weil ihre Verteilnetzbetreiber die Kosten des Übertragungsnetzes in die eigenen Entgelte einrechnen. Für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden schätzte PwC die rechnerische Entlastung vorab auf rund 100 Euro im Jahr; der tatsächliche Rückgang um 1,7 Cent entspricht bei diesem Verbrauch rund 71 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Regionale Unterschiede bei den Netzentgelten

Netzentgelte unterscheiden sich je nach Netzgebiet um mehrere Cent je Kilowattstunde. Eine Verivox-Auswertung vom Januar 2026 für 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch reicht von 7,2 Cent in Mecklenburg-Vorpommern bis 11,8 Cent in Hamburg (Yello). Gründe sind die Netzstruktur, das Alter der Anlagen und die Kosten für den Anschluss erneuerbarer Energien.

Um Regionen mit starkem Ausbau von Wind- und Solaranlagen zu entlasten, verteilt die Bundesnetzagentur seit 2025 einen Teil dieser Kosten bundesweit um. Der Mechanismus ist Teil des Aufschlags für besondere Netznutzung, der 2026 bei 1,559 Cent je Kilowattstunde liegt.

Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die regulierten Preisbestandteile der Strompreis-Zusammensetzung von 2025 bis 2027 entwickeln. Für 2027 stehen bis Mitte Oktober 2026 nur die vorläufigen Übertragungsnetzentgelte fest.

Preisbestandteil 2025 2026 2027
Netzentgelt Haushalte (Durchschnitt) 10,9 ct 9,2 ct vorläufig ab 15. Oktober
Übertragungsnetzentgelt (Durchschnitt) ohne Zuschuss 2,86 ct 3,54 ct (vorläufig)
Bundeszuschuss Übertragungsnetz kein Zuschuss 6,5 Mrd. € 5,525 Mrd. € (geplant)
KWKG-Umlage 0,277 ct 0,446 ct bis 25. Oktober
Offshore-Netzumlage 0,816 ct 0,941 ct bis 25. Oktober
Aufschlag für besondere Netznutzung 1,558 ct 1,559 ct bis 25. Oktober
Stromsteuer Haushalte 2,05 ct 2,05 ct 2,05 ct

Steuern, Abgaben und Umlagen: der staatliche Anteil

Der staatliche Block der Strompreis-Zusammensetzung summiert sich 2026 auf 12,6 Cent je Kilowattstunde und damit 34 Prozent; der Wert ist laut BDEW gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Einnahmen fließen an Bund und Gemeinden sowie über die Übertragungsnetzbetreiber in gesetzlich festgelegte Förder- und Ausgleichsmechanismen.

Stromsteuer: 2,05 Cent für Haushalte

Die Stromsteuer beträgt nach § 3 des Stromsteuergesetzes 20,50 Euro je Megawattstunde, also 2,05 Cent je Kilowattstunde. Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft hat die Bundesregierung die Steuer seit 2026 dauerhaft auf den EU-Mindestsatz von 0,05 Cent gesenkt; private Haushalte bleiben laut Verbraucherzentrale Bundesverband außen vor. Inklusive Mehrwertsteuer kostet die Stromsteuer einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden rund 85 Euro im Jahr.

Konzessionsabgabe: Entgelt für die Gemeinde

Die Konzessionsabgabe zahlen Netzbetreiber an die Gemeinde für das Recht, Stromleitungen in öffentlichen Straßen und Wegen zu verlegen. Die Konzessionsabgabenverordnung begrenzt sie für Haushaltskunden nach Gemeindegröße auf 1,32 Cent je Kilowattstunde bis 25.000 Einwohner und bis zu 2,39 Cent in Gemeinden mit mehr als 500.000 Einwohnern; im Bundesdurchschnitt liegt sie laut BDEW bei 1,666 Cent.

Umlagen: KWKG, Offshore und besondere Netznutzung

Drei Umlagen finanzieren gesetzliche Aufgaben, die über den Strompreis auf alle Verbraucher verteilt werden. Für Verbräuche bis eine Million Kilowattstunden gelten 2026 laut IHK Lippe zu Detmold folgende Sätze netto:

  • KWKG-Umlage: 0,446 Cent je Kilowattstunde (2025: 0,277 Cent) zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
  • Offshore-Netzumlage: 0,941 Cent (2025: 0,816 Cent) für die Anbindung von Offshore-Windparks und Entschädigungen bei Verzögerungen.
  • Aufschlag für besondere Netznutzung: 1,559 Cent (2025: 1,558 Cent) für Netzentgeltrabatte stromintensiver Unternehmen nach § 19 StromNEV und die Entlastung von Regionen mit hohem Ausbau erneuerbarer Energien.

Die frühere EEG-Umlage beträgt seit dem 1. Juli 2022 null. Die Förderung erneuerbarer Energien wird seitdem aus dem Bundeshaushalt über den Klima- und Transformationsfonds bezahlt und taucht in der Zusammensetzung des Strompreises nicht mehr auf.

Mehrwertsteuer auf alle Bestandteile des Strompreises

Auf den Nettopreis einschließlich Stromsteuer, Abgaben und Umlagen fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Bei 37,0 Cent je Kilowattstunde entspricht das 5,91 Cent, für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden rund 207 Euro im Jahr. Die Mehrwertsteuer ist damit der größte staatliche Einzelposten der Strompreis-Zusammensetzung.

Strompreis-Zusammensetzung 2027: Was feststeht und was offen ist

Für die Strompreis-Zusammensetzung 2027 zeichnet sich bei den Netzentgelten eine höhere Belastung ab. Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben am 1. Oktober 2026 ihre vorläufigen Entgelte veröffentlicht: Das durchschnittliche Entgelt der Höchst- und Umspannungsebene steigt von 2,86 auf 3,54 Cent je Kilowattstunde, ein Plus von knapp 24 Prozent (ZfK).

Kleinerer Bundeszuschuss für die Übertragungsnetze

Der Bundeszuschuss sinkt nach dem Kabinettsbeschluss vom September 2026 auf 5,525 Milliarden Euro pro Jahr für 2027 bis 2029. Das Gesetz war bei Veröffentlichung der vorläufigen Entgelte noch nicht verabschiedet; fehlt bis zum 7. Dezember 2026 die Rechtssicherheit, erhöhen sich die endgültigen Übertragungsnetzentgelte laut den Netzbetreibern entsprechend. Verivox rechnet je Milliarde Euro weniger Zuschuss mit rund 0,25 Cent je Kilowattstunde höheren Netzentgelten netto und etwa 1 Prozent höheren Haushaltsstrompreisen (Volksstimme/dpa). Bei 975 Millionen Euro weniger Zuschuss ergibt diese Faustregel für die Strompreis-Zusammensetzung 2027 rund 0,24 Cent mehr Netzentgelt je Kilowattstunde.

🚀 Termine für die Strompreis-Zusammensetzung 2027

1. Oktober 2026

Vorläufige Übertragungsnetzentgelte

Durchschnitt 3,54 Cent je kWh statt 2,86 Cent im Jahr 2026.

15. Oktober 2026

Vorläufige Verteilnetzentgelte

Regionale Netzbetreiber veröffentlichen ihre Entgelte für 2027.

25. Oktober 2026

Umlagen für 2027

Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage und Aufschlag.

7. Dezember 2026

Frist für den Bundeszuschuss

Ohne Gesetz erhöhen sich die endgültigen Übertragungsnetzentgelte.

1. Januar 2027

Endgültige Netzentgelte

Neue Entgelte und Umlagen gelten und bilden die Basis für Tarifanpassungen.

2029

Neue Netzentgeltsystematik

Die Reform AgNes der Bundesnetzagentur tritt in Kraft.

Reform der Netzentgelte ab 2029

Die Bundesnetzagentur stellt die Systematik der Netzentgelte ab 2029 neu auf (Verfahren AgNes). An der Zusammensetzung des Strompreises für Haushalte ändert die Reform im Grundaufbau wenig: Nach dem Zwischenstand vom 27. Mai 2026 zahlen Haushalte weiterhin einen Grundpreis in Euro pro Jahr und einen Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde; Netzbetreiber müssen künftig einen in der Höhe gedeckelten Grundpreis erheben. Erstmals sollen auch Erzeugungsanlagen an der Finanzierung der Netze beteiligt werden, Bestandsanlagen bleiben 20 Jahre ab Inbetriebnahme ausgenommen.

✅ Argumente für den Zuschuss

Entlastung für Haushalte und Betriebe

  • +Netzentgelte 2026 um 1,7 ct gesenkt
  • +Entlastet Haushalte und Industrie
  • +Zusage für 2027 bis 2029 geplant
  • +Dämpft die Kosten des Netzausbaus

⚠️ Argumente gegen den Zuschuss

Kritik und Grenzen des Modells

  • −Finanzierung aus dem Bundeshaushalt
  • −Zuschuss 2027 knapp 1 Mrd. € kleiner
  • −Netzkosten werden nur umverteilt
  • −Entlastung wirkt regional ungleich

Was Haushalte beim Strompreis beeinflussen können

Aus der Strompreis-Zusammensetzung folgt, wo Haushalte ansetzen können: Den größten Hebel bietet der Block Beschaffung und Vertrieb, weil Netzentgelte, Steuern und Umlagen für alle Anbieter im Netzgebiet gleich sind. Ein Wechsel aus der Grundversorgung in den günstigsten Neukundentarif spart bei 3.500 Kilowattstunden nach den Werten von Stromauskunft vom 11. Oktober 2026 rund 357 Euro im Jahr.

Netzentgelte senken mit steuerbaren Verbrauchern nach § 14a EnWG

Wer eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Stromspeicher als steuerbare Verbrauchseinrichtung betreibt, zahlt reduzierte Netzentgelte; im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte bei Engpässen begrenzen. Die Bundesnetzagentur sieht eine pauschale Reduzierung von 110 bis 190 Euro brutto im Jahr je nach Netzgebiet vor (Modul 1) oder 60 Prozent Rabatt auf den Arbeitspreis des Netzentgelts mit separatem Zähler (Modul 2). Seit April 2025 lässt sich Modul 1 mit einem zeitvariablen Netzentgelt kombinieren (Modul 3).

Für die Steuerung nach § 14a EnWG ist ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung nötig; Kosten und Einbaupflicht erklärt der Beitrag zum Smart Meter.

Modul Entlastung Voraussetzung
Modul 1 Pauschale von 110 bis 190 € brutto pro Jahr kein separater Zähler; gilt, wenn kein Modul gewählt wird
Modul 2 60 % Rabatt auf den Arbeitspreis des Netzentgelts separater Zähler für die steuerbare Einrichtung
Modul 3 zeitvariables Netzentgelt zusätzlich zu Modul 1 intelligentes Messsystem, wählbar seit April 2025

Bei der Planung einer Wärmepumpe gehört das Netzentgeltmodul deshalb neben der Wärmepumpen-Förderung 2026 in die Wirtschaftlichkeitsrechnung. Für ein Einfamilienhaus mit 130 Quadratmetern weist der Heizspiegel 2026 Kosten von 1.300 Euro pro Jahr aus; die Vergleichswerte aller Energieträger zeigt der Beitrag zu den Heizkosten.

Dynamische Stromtarife und Verbrauch

Dynamische Stromtarife geben die stündlichen Börsenpreise an den Kunden weiter und setzen ein intelligentes Messsystem voraus; seit 2025 müssen alle Stromlieferanten einen solchen Tarif anbieten. Funktionsweise und Risiken erklärt der Beitrag zu dynamischen Stromtarifen. Unabhängig vom Tarif senkt jede eingesparte Kilowattstunde alle verbrauchsabhängigen Bestandteile der Strompreis-Zusammensetzung gleichzeitig, bei 37,0 Cent je Kilowattstunde 37 Cent pro Kilowattstunde.

Häufig gestellte Fragen

Wie setzt sich der Strompreis 2026 zusammen?▼
Die Strompreis-Zusammensetzung für Haushalte sieht 2026 laut BDEW so aus: 41 Prozent Beschaffung und Vertrieb, 25 Prozent Netzentgelte und 34 Prozent Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei durchschnittlich 37,0 Cent je Kilowattstunde sind das 15,2 Cent, 9,2 Cent und 12,6 Cent. Größter staatlicher Einzelposten ist die Mehrwertsteuer mit 5,91 Cent, gefolgt von der Stromsteuer mit 2,05 Cent je Kilowattstunde.
Wie hoch sind die Netzentgelte 2026?▼
Die Netzentgelte für Haushalte liegen 2026 laut BDEW im Durchschnitt bei 9,2 Cent je Kilowattstunde und damit 1,7 Cent unter dem Vorjahr. Grund ist ein Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro, der das Übertragungsnetzentgelt auf 2,86 Cent je Kilowattstunde senkt. Regional reichen die Netzentgelte laut einer Verivox-Auswertung vom Januar 2026 von 7,2 Cent in Mecklenburg-Vorpommern bis 11,8 Cent in Hamburg.
Wie hoch ist die Stromsteuer für Haushalte?▼
Die Stromsteuer für private Haushalte beträgt 2,05 Cent je Kilowattstunde netto, das entspricht 20,50 Euro je Megawattstunde nach § 3 Stromsteuergesetz. Mit Mehrwertsteuer sind es rund 2,44 Cent. Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft zahlen seit 2026 dauerhaft den EU-Mindestsatz von 0,05 Cent. Eine Senkung für private Haushalte ist Stand Oktober 2026 nicht beschlossen.
Warum ist Strom in Deutschland so teuer?▼
Strom ist in Deutschland teuer, weil in der Strompreis-Zusammensetzung Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen 59 Prozent ausmachen. Laut BDEW lagen die deutschen Strompreise auch im zweiten Halbjahr 2025 im europäischen Vergleich hoch, für Haushalte ebenso wie für die Industrie. Einen Teil des Abstands erklärt der BDEW mit der hohen Kaufkraft. Inflationsbereinigt liegt der Haushaltsstrompreis 2026 dagegen unter dem Niveau von 2015.
Wird der Strompreis 2027 steigen?▼
Bei den Netzkosten zeichnet sich für 2027 eine höhere Belastung ab. Das vorläufige Übertragungsnetzentgelt steigt von 2,86 auf 3,54 Cent je Kilowattstunde, weil der Bundeszuschuss von 6,5 auf 5,525 Milliarden Euro sinkt. Verivox rechnet je Milliarde Euro weniger Zuschuss mit rund 1 Prozent höheren Haushaltsstrompreisen. Die Umlagen für 2027 veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber bis 25. Oktober 2026, die endgültigen Netzentgelte gelten ab 1. Januar 2027.
Wie lassen sich Netzentgelte mit Wärmepumpe oder Wallbox senken?▼
Betreiber von Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeichern zahlen nach § 14a EnWG reduzierte Netzentgelte, wenn der Netzbetreiber die Geräte bei Engpässen drosseln darf. Modul 1 bringt laut Bundesnetzagentur je nach Netzgebiet eine Pauschale von 110 bis 190 Euro brutto im Jahr. Modul 2 senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts um 60 Prozent und setzt einen separaten Zähler voraus. Modul 3 ergänzt Modul 1 seit April 2025 um zeitvariable Netzentgelte.

🎯 Fazit

Die Strompreis-Zusammensetzung zeigt, dass Haushalte 2026 nur 41 Prozent ihres Strompreises über die Wahl des Anbieters beeinflussen: 15,2 von 37,0 Cent je Kilowattstunde entfallen auf Beschaffung und Vertrieb, der Rest auf Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Den größten Spareffekt bringt daher der Wechsel aus der Grundversorgung in einen günstigen Tarif. Besitzer von Wärmepumpen, Wallboxen und Speichern senken zusätzlich ihre Netzentgelte über § 14a EnWG. Für 2027 steigen die vorläufigen Übertragungsnetzentgelte um knapp 24 Prozent, weil der Bundeszuschuss sinkt; endgültige Netzentgelte und Umlagen stehen bis Jahresende fest. Haushalte prüfen deshalb im Dezember die angekündigten Preisänderungen ihres Versorgers und vergleichen bei einer Erhöhung die Neukundentarife.

Quellenverzeichnis

Verbände und Behörden

BDEW – Strompreisanalyse Haushalte und Industrie, August 2026 (PDF)

https://www.bdew.de/media/documents/BDEW_Strompreisanalyse_082026.pdf

Bundesnetzagentur – Zwischenstand zur Reform der Netzentgeltsystematik (27. Mai 2026)

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/20260527_Agnes.html

Bundesnetzagentur – Regelungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/20231127_14a.html

Verbraucherzentrale Bundesverband – Kurzstellungnahme zu Übertragungsnetzentgelten (August 2026)

https://www.vzbv.de/sites/default/files/2026-08/26-08-13_Kurzstellungnahme_vzbv_BMWE_%C3%9Cbertragungsnetzentgelte_final.pdf

Gesetze

Gesetze im Internet – § 3 Stromsteuergesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__3.html

Gesetze im Internet – § 2 Konzessionsabgabenverordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html

Fachmedien und Marktdaten

ZfK – Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen vorläufige Netzentgelte für 2027

https://www.zfk.de/unternehmen/uebertragungsnetzbetreiber-veroeffentlichen-vorlaeufige-netzentgelte-fuer-2027

PwC – Bundeskabinett: Bundeszuschuss für niedrigere Stromkosten (September 2026)

https://blogs.pwc.de/de/steuern-und-recht/article/256630/bundeskabinett-bundeszuschuss-fuer-niedrigere-stromkosten/

Yello – Netzentgelte nach Bundesland (Verivox-Daten, Januar 2026)

https://www.yello.de/wissen/energiemarkt/wie-netzentgelte-den-strompreis-beeinflussen/

Stromauskunft – Strompreise für Neukunden und Grundversorgung (Oktober 2026)

https://www.stromauskunft.de/oekostrom/oekostrom-preise/