Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Frühstart-Rente am 12. August 2026 beschlossen. Damit ist die wichtigste Hürde im Regierungsverfahren genommen – geltendes Recht wird das Vorhaben aber erst nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Das Frühstartrentengesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, die Förderung rückwirkend ab 2026 greifen.
Vorgesehen ist eine staatliche Prämie von 10 Euro pro Monat für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr, angelegt in einem kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot. Über zwölf Jahre summiert sich die Grundförderung auf 1.440 Euro. Nach der Rechnung des Bundesfinanzministeriums entsteht daraus bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 Euro, aus dem bis zum Renteneintritt ohne weitere Einzahlungen etwa 53.000 Euro werden können. Neu im Regierungsentwurf sind eine kollektive Anlage bei der Deutschen Bundesbank sowie ein Kostendeckel für Anbieter. Dieser Beitrag ordnet den Verfahrensstand, die Anspruchsvoraussetzungen und die Rechengrößen ein.
📌 Das Wichtigste in Kürze
- •Das Kabinett hat den Entwurf zur Frühstart-Rente am 12. August 2026 beschlossen – Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
- •Der Bund zahlt 10 Euro monatlich vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, insgesamt 1.440 Euro pro Kind.
- •Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, gefördert wird rückwirkend ab 2026 beginnend mit Geburtsjahrgang 2020.
- •Eröffnen Eltern kein Depot, legt die Deutsche Bundesbank die Mittel kollektiv in global gestreute Aktien an.
- •Eine Auszahlung ist erst ab Vollendung des 65. Lebensjahres möglich, Eigenbeiträge sind bis 6.840 Euro jährlich zulässig.
Was die Frühstart-Rente ist
Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot für Kinder, in das der Bund monatlich 10 Euro einzahlt. Das Geld fließt nicht auf ein Girokonto, sondern wird am Kapitalmarkt angelegt. Zuständig für die Verwaltung sind private Anbieter – Banken, Versicherer oder andere zertifizierte Institute, die Eltern frei wählen können.
Definition: Frühstart-Rente
Staatliche Prämie von 10 Euro pro Monat, die vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot fließt. Rechtsgrundlage ist das Frühstartrentengesetz (FrühStRG), dessen Regierungsentwurf das Kabinett am 12. August 2026 beschlossen hat.
Der erklärte Zweck geht über den reinen Vermögensaufbau hinaus. Nach den Worten von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil soll die Vorsorge weniger stark vom Elternhaus abhängen als bisher. Das Modell ergänzt damit die bestehenden Säulen der Altersvorsorge, ersetzt sie aber nicht.
Aktueller Stand der Frühstart-Rente nach dem Kabinettsbeschluss
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 wurde aus dem Referentenentwurf ein Regierungsentwurf. Dieser geht nun in das parlamentarische Verfahren: Bundestag und Bundesrat befassen sich mit dem Gesetz, bevor es in Kraft treten kann. Änderungen im weiteren Verlauf bleiben möglich, weil das Parlament den Entwurf noch anpassen kann.
🚀 Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens
2025
Ankündigung im Koalitionsvertrag
CDU, CSU und SPD vereinbaren eine staatliche Vorsorgeprämie für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr.
17.12.2025
Kabinett beschließt Eckpunkte
Das Eckpunktepapier legt Prämienhöhe, Förderzeitraum und den Start mit dem Geburtsjahrgang 2020 fest.
21.07.2026
Referentenentwurf des Frühstartrentengesetzes
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Entwurf und startet die Ressortabstimmung.
12.08.2026
Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf
Der Regierungsentwurf geht in das parlamentarische Verfahren. Neu enthalten sind die kollektive Anlage und ein Kostendeckel.
offen
Beratung in Bundestag und Bundesrat
Erst mit der parlamentarischen Zustimmung wird das Vorhaben verbindlich. Anpassungen sind bis dahin möglich.
01.01.2027
Geplantes Inkrafttreten
Die Einzahlungen in die Depots beginnen. Der Jahrgang 2020 erhält eine Nachzahlung für die Monate ab 2026.
Noch kein geltendes Recht
Der Kabinettsbeschluss ist ein Zwischenschritt, kein Abschluss. Sämtliche Zahlen und Regelungen in diesem Beitrag geben den Regierungsentwurf vom 12. August 2026 wieder und können im parlamentarischen Verfahren noch angepasst werden. Ein Altersvorsorgedepot mit staatlicher Prämie lässt sich derzeit nicht eröffnen, da zertifizierte Produkte erst zum Inkrafttreten verfügbar sein werden.
Wer Anspruch auf die Frühstart-Rente für Kinder hat
Anspruchsberechtigt sind Kinder ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben und hier eine Schule oder andere Bildungseinrichtung besuchen. Die Prämie wird für volle Monate gezahlt und endet spätestens mit dem Monat vor dem 18. Geburtstag. Einkommen und Vermögen der Eltern spielen keine Rolle.
Geburtsjahrgang 2020 startet, ältere Kinder warten
Der Einstieg erfolgt kohortenweise: Zum Programmstart profitieren zunächst nur die Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden – also der Geburtsjahrgang 2020. Für sie ist eine Nachzahlung vorgesehen, die die Monate zwischen dem sechsten Geburtstag und dem tatsächlichen Programmstart abdeckt. In jedem Folgejahr kommt der nächste Sechsjährigen-Jahrgang hinzu. Kinder, die 2026 bereits älter als sechs sind, erhalten vorerst keine Prämie. Laut Eckpunktepapier sollen diese Jahrgänge ab 2029 nachträglich berücksichtigt werden, finanziert unter anderem aus Dividenden von Bundesbeteiligungen.
Kollektive Anlage bei der Bundesbank ohne Depotvertrag
Kinder verlieren ihren Anspruch nicht, wenn die Eltern untätig bleiben. Für alle anspruchsberechtigten Kinder ohne eigenen Depotvertrag erfolgt eine kollektive Anlage der Mittel am Kapitalmarkt, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird. Angelegt wird ausschließlich in Aktien beziehungsweise Aktienfonds, global diversifiziert.
Das kollektiv verwaltete Guthaben lässt sich später in einen individuellen Altersvorsorgevertrag überführen. Der Abruf ist quartalsweise bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich – die begünstigte Person kann die Entscheidung also auch nach Eintritt der Volljährigkeit selbst treffen. Diese Regelung entschärft den Einwand, dass eine staatliche Förderung ins Leere läuft, wenn Eltern sich nicht kümmern.
Depot ohne Prämie für nicht berechtigte Jahrgänge
Für minderjährige Kinder ohne Prämienanspruch können Erziehungsberechtigte ebenfalls ein entsprechendes Depot eröffnen – allerdings auf Basis rein freiwilliger Zahlungen. Der steuerliche Vorteil der Ansparphase greift dabei, die staatlichen 10 Euro entfallen. Ob sich das gegenüber einem klassischen Junior-Depot lohnt, hängt vor allem an der Kapitalbindung bis zum Ruhestand.
Frühstart-Rente berechnen: was aus 10 Euro im Monat wird
Die Grundförderung beträgt über den vollen Zeitraum von zwölf Jahren 1.440 Euro. Entscheidend für das Endergebnis ist nicht diese Summe, sondern die Laufzeit: Zwischen dem 18. Geburtstag und der frühestmöglichen Auszahlung mit 65 liegen 47 weitere Jahre, in denen das Kapital ohne weitere Einzahlungen arbeitet.
Aus 1.440 Euro Förderung werden
53.000 €
Rechnung des Bundesfinanzministeriums bis zum Renteneintritt
Die Modellrechnung des Ministeriums geht von rund 2.200 Euro Depotwert zur Volljährigkeit aus. Rechnerisch entspricht das einer jährlichen Rendite von etwa 7 Prozent über die gesamte Laufzeit – eine optimistische, aber nicht unrealistische Annahme für ein global gestreutes Aktienportfolio. Fällt die Rendite niedriger aus, sinkt das Ergebnis deutlich, weil sich der Zinseszinseffekt über fast sechs Jahrzehnte potenziert. Die folgenden Werte lassen Kosten und Inflation unberücksichtigt.
Frühstart-Rente mit zusätzlichen Eigenbeiträgen
Der Hebel liegt bei den Eigenbeiträgen. Nach Berechnung des Bundesfinanzministeriums verdoppelt sich das Endkapital auf rund 107.000 Euro, wenn Eltern lediglich weitere 10 Euro monatlich beisteuern. Bei 50 Euro zusätzlich fließen über zwölf Jahre 8.640 Euro statt 1.440 Euro in das Depot; bei 6 Prozent Rendite ergibt das mit 18 Jahren rund 12.480 Euro und bis zum 65. Lebensjahr rechnerisch etwa 193.000 Euro.
Der Löwenanteil dieser Summen stammt damit aus privater Tasche, nicht aus der staatlichen Förderung. Die Prämie wirkt vor allem als Anstoß und als Kostenvorteil, weniger als eigenständige Vorsorge.
Altersvorsorgedepot: Regeln, Grenzen und Besteuerung
Das geförderte Depot unterliegt engen Verfügungsbeschränkungen. Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich – auch nicht für Studium, Immobilienkauf oder Notfälle. Mit dem 18. Geburtstag geht der Vertrag in ein reguläres Altersvorsorgedepot über, das die begünstigte Person eigenständig weiterführt oder in einen anderen zertifizierten Vertrag überträgt.
Die Obergrenze von 6.840 Euro jährlich verhindert, dass das steuerbegünstigte Depot als allgemeines Vermögensvehikel genutzt wird. Wer darüber hinaus für Kinder investieren möchte, ist auf die üblichen Wege verwiesen – der Überblick zu den Anlageoptionen 2026 ordnet die Alternativen ein. Für den langfristigen Vermögensaufbau kommen daneben Sachwerte in Betracht, etwa über die steuerlich wirksame Abschreibung einer Immobilie.
Kostendeckel als Schutz vor Gebührenfraß
Gefördert werden ausschließlich zertifizierte Verträge mit einem effektiven Kostendeckel. Bis zur Volljährigkeit dürfen Anbieter weder Abschluss- noch Vertriebskosten erheben. Diese Vorgabe adressiert ein bekanntes Problem geförderter Vorsorgeprodukte: Bei kleinen Sparbeträgen können Provisionen einen erheblichen Teil der Einzahlung aufzehren.
Vollständig entwarnt ist damit nicht. Nach dem 18. Geburtstag greift der Deckel in dieser Form nicht mehr, und laufende Fonds- und Depotkosten bleiben auch davor bestehen. Bei einer Anlagedauer von rund sechs Jahrzehnten wirkt sich eine jährliche Gebührendifferenz von 0,5 Prozentpunkten massiv aus: Aus 32.200 Euro bei 6 Prozent würden bei effektiv 5,5 Prozent nur noch rund 25.000 Euro.
Frühstart-Rente beantragen: Was Eltern jetzt tun können
Ein Antrag auf die Förderung ist nicht erforderlich. Sobald das Gesetz in Kraft ist, eröffnen Eltern einen zertifizierten Depot-Vertrag bei einem Anbieter ihrer Wahl; die Förderung wird über den Anbieter abgewickelt. Bleiben Eltern untätig, greift die kollektive Anlage bei der Bundesbank – der Anspruch verfällt also nicht.
Sinnvoll ist die Vorbereitung: Anbieter, Kostenstrukturen und Fondsauswahl lassen sich vergleichen, sobald zertifizierte Produkte am Markt sind. Wer parallel ohnehin für ein Kind spart, kann ein reguläres Junior-Depot nutzen, das im Gegensatz dazu jederzeit verfügbar bleibt. Da die Förderung rückwirkend ab 2026 gutgeschrieben wird, entsteht dem berechtigten Jahrgang durch späteres Handeln kein Nachteil.

Vergleich mit Junior-Depot und klassischen Sparformen
Der entscheidende Unterschied zu allen bestehenden Sparformen für Kinder liegt in der Verfügbarkeit. Ein Junior-Depot oder ein Kinder-Sparplan lässt sich mit dem 18. Geburtstag frei nutzen – für ein Studium, den Führerschein oder eine Anschubfinanzierung. Das geförderte Depot bleibt dagegen weitere 47 Jahre gesperrt. Diese Bindung ist der Preis für die staatliche Prämie und die Steuerfreiheit der Erträge in der Ansparphase.
Klassische Sparbücher und Ausbildungsversicherungen schneiden im Langfristvergleich schwächer ab. Bei einer Verzinsung von 1 Prozent würden aus 1.440 Euro Einzahlung über 59 Jahre rechnerisch rund 2.440 Euro – gegenüber etwa 32.200 Euro bei 6 Prozent Kapitalmarktrendite. Der Unterschied entsteht nicht durch die Sparrate, sondern durch die Anlageform und die Laufzeit. Wie stark das Zinsniveau solche Rechnungen verschiebt, ordnet der Beitrag zum Leitzins ein.
Kombination beider Wege
Beide Instrumente schließen sich nicht aus. Für den ersten anspruchsberechtigten Jahrgang liegt es nahe, die staatliche Prämie mitzunehmen und parallel ein frei verfügbares Junior-Depot für kurzfristigere Ziele zu besparen. Eigenbeiträge in das geförderte Depot erhöhen zwar das Endkapital erheblich, binden aber jeden eingezahlten Euro bis zum 65. Lebensjahr des Kindes. Wer diese Flexibilität braucht, sollte Eigenbeiträge eher niedrig halten und die freie Anlage bevorzugen.
Vor- und Nachteile der Frühstart-Rente
Die Bewertung fällt in der Fachdiskussion gemischt aus. Unstrittig ist der Zinseszinseffekt über sechs Jahrzehnte, kritisch gesehen werden die geringe Prämienhöhe und die lange Kapitalbindung.
✅ Argumente dafür
Stärken des beschlossenen Modells
- +Zinseszins über rund sechs Jahrzehnte
- +Anspruch auch ohne Zutun der Eltern
- +Kostendeckel bis zur Volljährigkeit
- +Erträge der Ansparphase steuerfrei
⚠️ Argumente dagegen
Kritikpunkte am Entwurf
- −Jahrgänge 2009 bis 2019 gehen leer aus
- −Kapital bis zum 65. Lebensjahr gesperrt
- −1.440 Euro schließen keine Rentenlücke
- −Auszahlung wird voll besteuert
Die Einordnung fällt leichter im Vergleich zur bestehenden Versorgungslage: Die durchschnittliche Rente in Deutschland liegt deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen. Ein Depotwert von 32.200 Euro entspräche bei einem Auszahlungsplan über 20 Jahre rund 134 Euro monatlich vor Steuern – ein Beitrag zur Lücke, aber keine Lösung.
Häufig gestellte Fragen
🎯 Fazit
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 hat die Frühstart-Rente die entscheidende Etappe im Regierungsverfahren genommen, verbindlich wird sie aber erst nach der Zustimmung des Parlaments. Zwei Neuerungen des Regierungsentwurfs verbessern das Modell spürbar: Die kollektive Anlage bei der Bundesbank stellt sicher, dass kein anspruchsberechtigtes Kind leer ausgeht, und der Kostendeckel schützt die kleinen Sparbeträge vor Provisionen. Die staatlichen 1.440 Euro allein bleiben dennoch überschaubar – nach Ministeriumsrechnung entstehen daraus bis zum Renteneintritt rund 53.000 Euro. Der eigentliche Hebel liegt bei den Eigenbeiträgen, die bis 6.840 Euro jährlich zulässig sind. Wer diese nutzt, sollte die Bindung bis zum 65. Lebensjahr einkalkulieren.
Quellenverzeichnis
Offizielle Quellen
Bundesministerium der Finanzen – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
Bundesministerium der Finanzen – Fragen und Antworten zur Frühstartrente
Bundesregierung – Kabinett beschließt Eckpunkte für die Frühstart-Rente (17.12.2025)
Analysen und Verbraucherinformationen
Stiftung Warentest – Altersvorsorge für Kinder: 10 Euro pro Monat für die Frühstartrente
KPMG – Frühstartrente: Eckpunkte und Ausgestaltung




