Eigenbedarfskündigung dargestellt durch Haus, Schlüssel und geschlossenen Briefumschlag

Eigenbedarfskündigung: Fristen, Gründe und Widerspruch

Eine Eigenbedarfskündigung ist die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietvertrags, weil der Vermieter die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Sie ist wirksam, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe im Kündigungsschreiben angibt, die Schriftform einhält und die Kündigungsfrist von drei, sechs oder neun Monaten beachtet.

Für Mieter bedeutet die Kündigung wegen Eigenbedarf den Verlust der Wohnung, obwohl sie sich vertragstreu verhalten haben. In Deutschland wohnen laut Statistischem Bundesamt 58 Prozent der Haushalte zur Miete, und der Deutsche Mieterbund rechnet für 2024 mit rund 14.200 Gerichtsverfahren um Eigenbedarf. Vor Gericht scheitern solche Kündigungen vor allem an Formfehlern, an der Sperrfrist nach einer Umwandlung oder am Härteeinwand des Mieters. Voraussetzungen, Fristen, begünstigte Personen, Widerspruchsrechte und ein Muster zeigen, worauf Vermieter und Mieter achten müssen. Entscheidend sind dabei Mietdauer, Bundesland und Familienverhältnis: Eine Eigenbedarfskündigung für den Schwager ist zulässig, für die Cousine nicht.

📌 Das Wichtigste in Kürze

  • •Eine Eigenbedarfskündigung braucht ein schriftliches Kündigungsschreiben mit Bedarfsperson und konkretem Grund (§ 573 Abs. 3, § 568 BGB).
  • •Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, nach fünf Jahren Mietdauer sechs und nach acht Jahren neun Monate (§ 573c BGB).
  • •Begünstigt sind Familienangehörige mit Zeugnisverweigerungsrecht, etwa Kinder, Eltern, Geschwister und Schwager, nicht aber Cousins.
  • •Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen gilt eine Sperrfrist von drei Jahren, in Berlin und 284 bayerischen Gemeinden von zehn Jahren.
  • •Mieter können bis zwei Monate vor Mietende in Textform widersprechen, wenn der Auszug eine unzumutbare Härte wäre (§ 574 BGB).

Längste Kündigungsfrist bei Eigenbedarf

9 Monate

nach mehr als 8 Jahren Mietdauer, § 573c Abs. 1 BGB

Eigenbedarfskündigung: Voraussetzungen nach § 573 BGB

Ein Vermieter darf einen unbefristeten Wohnraummietvertrag nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung hat (§ 573 Abs. 1 BGB). Eigenbedarf ist der wichtigste gesetzliche Fall eines solchen Interesses. Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung ist ausdrücklich ausgeschlossen, und vertragliche Abweichungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.

Für den Eigenbedarf genügt ein ernsthafter Nutzungswunsch, der auf vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen beruht. Beispiele sind ein Kind, das für Ausbildung oder Studium eine eigene Wohnung braucht, Eltern, die näher an der Familie wohnen wollen, oder ein Vermieter, der einen kürzeren Arbeitsweg anstrebt. Ein bloßer Vorrat für eine unbestimmte spätere Nutzung reicht dagegen nicht aus.

Begründung der Eigenbedarfskündigung

Die Gründe für den Eigenbedarf müssen im Kündigungsschreiben stehen (§ 573 Abs. 3 BGB); später nachgeschobene Gründe zählen nur, wenn sie erst nachträglich entstanden sind. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass der Mieter die Bedarfsperson identifizieren kann und ihr konkretes Interesse an der Wohnung erkennt (BGH, Urteil vom 30.04.2014, VIII ZR 284/13). In der Praxis gehören deshalb Name, Verwandtschaftsverhältnis und der Lebenssachverhalt in das Schreiben.

Die Eigenbedarfskündigung braucht nach § 568 Abs. 1 BGB die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift; eine E-Mail oder ein Fax genügt nicht. Sind mehrere Personen Vermieter, müssen alle die Eigenbedarfskündigung unterschreiben. Der genannte Grund lässt sich später nicht austauschen, eine Erläuterung der benötigten Zimmerzahl ist aber nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 23.09.2015, VIII ZR 297/14).

Für wen Eigenbedarf angemeldet werden darf

Seit dem Urteil vom 10. Juli 2024 (VIII ZR 276/23) zieht der Bundesgerichtshof eine klare Grenze: Familienangehörige im Sinne des § 573 BGB sind die Personen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen zusteht (§ 383 ZPO). Für diesen Kreis wird die nötige Nähe unterstellt, ein besonderer Kontakt muss nicht nachgewiesen werden. Cousins und Cousinen gehören nach demselben BGH-Urteil nicht dazu.

Bedarfsperson Eigenbedarf möglich? Grundlage
Vermieter selbst, Ehegatte, Lebenspartner ja § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern ja Verwandte in gerader Linie
Geschwister, Nichten, Neffen ja BGH, VIII ZR 159/09
Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager ja § 383 ZPO, BGH VIII ZR 276/23
Cousins und Cousinen nein BGH, VIII ZR 276/23
Lebensgefährte, Pflegekraft nur als Haushaltsangehörige § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Gesellschafter einer GbR ja BGH, VIII ZR 232/15
GmbH, AG, KG als Vermieter nein BGH, VIII ZR 221/19

Eigenbedarfskündigung: Fristen nach Mietdauer

Die Kündigungsfrist einer Eigenbedarfskündigung richtet sich nach § 573c BGB. Die Eigenbedarfskündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats. Nach fünf und nach acht Jahren seit Überlassung der Wohnung verlängert sich die Frist jeweils um drei Monate. Der Samstag zählt bei der Eigenbedarfskündigung als Werktag (BGH, Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04).

Mietdauer seit Überlassung Kündigungsfrist Zugang bis 4.11.2026, Mietende
unter 5 Jahren 3 Monate 31.01.2027
5 bis unter 8 Jahre 6 Monate 30.04.2027
ab 8 Jahren 9 Monate 31.07.2027
Einliegerwohnung (§ 573a BGB) jeweils plus 3 Monate 30.04.2027 bis 31.10.2027

Im November 2026 fällt der dritte Werktag auf Mittwoch, den 4. November, weil der 1. November ein Sonntag ist. Geht die Eigenbedarfskündigung einen Tag später zu, verschiebt sich das Mietende um einen ganzen Monat. Wie lange die Frist für eine Kündigung durch den Mieter selbst ist, fasst der Beitrag zum Thema Mietvertrag kündigen zusammen.

📅 Ablauf einer Eigenbedarfskündigung (Mietdauer unter 5 Jahren)

Mi, 4. November 2026

Zugang der Eigenbedarfskündigung

Letzter Tag, damit die Frist zum 31. Januar 2027 läuft (dritter Werktag).

bis 30. November 2026

Widerspruch des Mieters

Spätestens zwei Monate vor Mietende in Textform (§ 574b BGB).

bis 31. Januar 2027

Pflichten des Vermieters

Frei werdende Alternativwohnung anbieten, Wegfall des Bedarfs sofort mitteilen.

31. Januar 2027

Ende des Mietverhältnisses

Ohne Widerspruch oder Einigung muss die Wohnung zurückgegeben werden.

Zeitmietvertrag, Kündigungsverzicht und Einliegerwohnung

Ein befristeter Mietvertrag ist nach § 575 BGB zulässig, wenn der Vermieter die Wohnung nach Ablauf selbst oder für Angehörige nutzen will und diesen Grund bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Ein formularmäßiger Kündigungsverzicht ist bis zu vier Jahre ab Vertragsschluss wirksam (BGH, Urteil vom 08.12.2010, VIII ZR 86/10); in dieser Zeit ist auch eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen.

Bewohnt der Vermieter selbst ein Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, kann er nach § 573a BGB auch ohne Eigenbedarf kündigen. Die Kündigungsfrist verlängert sich dann um drei Monate, und das Kündigungsschreiben muss erkennen lassen, dass sich der Vermieter auf diese Sonderregel stützt.

Eigenbedarf nach Kauf: Sperrfrist bei Umwandlung

Ein Verkauf beendet den Mietvertrag nicht: Nach § 566 BGB tritt der Käufer mit der Eintragung im Grundbuch in den bestehenden Vertrag ein. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Eigenbedarfskündigung grundsätzlich möglich, mit denselben Fristen wie beim Vorbesitzer. Eine Ausnahme gilt, wenn die Mietwohnung erst nach dem Einzug des Mieters in Wohnungseigentum umgewandelt und dann verkauft wurde.

In diesem Fall darf der Erwerber nach § 577a BGB eine Eigenbedarfskündigung erst nach drei Jahren aussprechen. Die Länder können die Sperrfrist für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auf bis zu zehn Jahre verlängern. Dieselbe Sperrfrist gilt nach Abs. 1a, wenn vermieteter Wohnraum an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber verkauft wird, auch ohne Umwandlung; ausgenommen sind Erwerber aus derselben Familie oder demselben Haushalt. Zusätzlich hat der Mieter bei der ersten Veräußerung ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB).

Gebiet Sperrfrist Geltung der Verordnung
Bundesrecht (ohne Landesverordnung) 3 Jahre § 577a Abs. 1 BGB
Berlin, gesamtes Stadtgebiet 10 Jahre 01.10.2023 bis 30.09.2033
Bayern, 284 Gemeinden inkl. München 10 Jahre 01.01.2026 bis 31.12.2029
Baden-Württemberg, 130 Gemeinden inkl. Stuttgart 5 Jahre bis 31.12.2026

Quellen: Kündigungsschutzklausel-Verordnung Berlin 2023, Bayerische Mieterschutzverordnung 2025, Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg 2025. Stand: Oktober 2026.

GbR und Gesellschaften als Vermieter

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf wegen Eigenbedarfs eines Gesellschafters oder seiner Angehörigen kündigen; der Bundesgerichtshof behandelt sie insoweit wie eine Miteigentümer- oder Erbengemeinschaft (Urteil vom 14.12.2016, VIII ZR 232/15). Für OHG und KG gilt das nicht, und eine Aktiengesellschaft kann keinen Eigenbedarf geltend machen, auch nicht für einen Gesellschafter (BGH, Beschluss vom 30.03.2021, VIII ZR 221/19). Dasselbe Prinzip trifft eine GmbH als juristische Person.

Kalender, Briefumschlag und Schutzschild symbolisieren Fristen und Widerspruch bei Eigenbedarfskündigung

Widerspruch gegen die Kündigung wegen Eigenbedarf

Mieter können einer wirksamen Kündigung wegen Eigenbedarf widersprechen, wenn der Auszug für sie, ihre Familie oder Haushaltsangehörige eine Härte bedeutet, die auch unter Würdigung der Vermieterinteressen nicht zu rechtfertigen ist (§ 574 BGB). Als Härte gilt ausdrücklich auch, wenn kein angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen zu finden ist. Weitere typische Härtegründe sind hohes Alter, schwere Krankheit, eine fortgeschrittene Schwangerschaft oder eine tiefe Verwurzelung im Wohnumfeld.

Seit dem 1. Januar 2025 genügt für den Widerspruch die Textform, also auch eine E-Mail (§ 574b BGB). Er muss spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter eingehen. Hat der Vermieter nicht rechtzeitig auf Widerspruchsrecht, Form und Frist hingewiesen, kann der Mieter noch im ersten Termin des Räumungsprozesses widersprechen.

Wenn der Mieter keine Wohnung findet: Härtefall vor Gericht

Der Bundesgerichtshof verlangt bei jedem Härteeinwand eine sorgfältige Einzelfallabwägung; pauschale Regeln wie „ab 80 Jahren unkündbar“ gibt es nicht (Urteile vom 22.05.2019, VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17). Bei gesundheitlichen Gründen muss das Gericht in der Regel ein Sachverständigengutachten einholen, wenn ein ärztliches Attest die Gefahr belegt. Gibt das Gericht dem Widerspruch statt, wird das Mietverhältnis für eine angemessene Zeit oder, bei ungewissem Ende der Härte, auf unbestimmte Zeit fortgesetzt (§ 574a BGB).

Lange Wohndauer spielt bei der Abwägung eine Rolle: Laut Statistischem Bundesamt lebten 2022 43 Prozent der Mieterhaushalte mit einem Hauptverdiener ab 65 Jahren seit mehr als 23 Jahren in derselben Wohnung. Wer gekündigt wird und keine Ersatzwohnung findet, sollte die Suche deshalb dokumentieren, weil vergebliche Bemühungen den Härteeinwand stützen.

Pflichten des Vermieters nach einer Eigenbedarfskündigung

Wird während der Kündigungsfrist eine vergleichbare Wohnung im selben Haus oder in derselben Wohnanlage frei, muss der Vermieter sie dem gekündigten Mieter anbieten. Verletzt er diese Anbietpflicht, bleibt die Eigenbedarfskündigung zwar wirksam, der Mieter kann aber Schadensersatz verlangen, etwa für Umzugs- und Maklerkosten (BGH, VIII ZR 232/15). Fällt der Eigenbedarf vor Ablauf der Kündigungsfrist weg, muss der Vermieter das mitteilen; ein Festhalten an der Eigenbedarfskündigung ist dann rechtsmissbräuchlich (BGH, Urteil vom 09.11.2005, VIII ZR 339/04).

Wann ist eine Eigenbedarfskündigung unwirksam?

Eine Eigenbedarfskündigung scheitert in der Praxis an vier Stellen: an der Form, am Personenkreis, an Sperrfristen und am Missbrauch. Formfehler wie eine fehlende Begründung oder Unterschrift machen die Eigenbedarfskündigung von vornherein unwirksam; Sperrfristen und vertragliche Kündigungsverzichte schließen sie für einen festen Zeitraum aus.

✅ Eigenbedarf anerkannt

Typische zulässige Fälle

  • +Kind braucht Wohnung fürs Studium
  • +Eltern ziehen näher zur Familie
  • +Kürzerer Arbeitsweg für Vermieter
  • +Zweitwohnung für Berufspendler

⚠️ Kündigung unwirksam

Typische Fehler und Hindernisse

  • −Bedarfsperson fehlt im Schreiben
  • −Kündigung für Cousin oder Cousine
  • −Zugang innerhalb der Sperrfrist
  • −Vermieter ist GmbH oder AG

Auch eine Zweit- oder Ferienwohnung kann Eigenbedarf begründen, wenn die Nutzungsabsicht ernsthaft ist; eine Mindestnutzungsdauer verlangt der Bundesgerichtshof nicht (Beschlüsse vom 22.08.2017, VIII ZR 19/17, und vom 21.08.2018, VIII ZR 186/17). Unwirksam ist die Eigenbedarfskündigung dagegen bei weit überhöhtem Wohnbedarf oder wenn dem Vermieter eine gleichwertige freie Wohnung zur Verfügung steht.

Vorgetäuschter Eigenbedarf: Schadensersatz und Strafbarkeit

Zieht nach dem Auszug nicht die genannte Person ein, muss der Vermieter substantiiert und plausibel erklären, warum der Bedarf nachträglich entfallen ist; gelingt das nicht, gilt der Eigenbedarf als vorgetäuscht (BGH, Urteil vom 29.03.2017, VIII ZR 44/16). Der Mieter kann dann Schadensersatz nach § 280 BGB verlangen, im vom BGH 2015 entschiedenen Fall machte der Mieter rund 25.800 Euro geltend für Umzug, Mehrmiete, längeren Arbeitsweg sowie Prozess- und Anwaltskosten (VIII ZR 99/14). Was ein Umzug im Einzelnen kostet, zeigt der Beitrag zu den Umzugskosten.

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Vorgetäuschter Eigenbedarf ist kein Kavaliersdelikt

Wer Eigenbedarf nur vorschiebt, haftet zivilrechtlich für alle Folgekosten des Mieters und riskiert ein Strafverfahren wegen Betrugs nach § 263 StGB. Ein Räumungsvergleich schließt den Schadensersatz nur aus, wenn er erkennbar auch den Streit über den Eigenbedarf beilegen sollte, etwa gegen eine namhafte Abfindung (BGH, VIII ZR 99/14).

Muster für eine Eigenbedarfskündigung

Ein Muster für eine Eigenbedarfskündigung muss alle Pflichtangaben enthalten: Kündigungserklärung, Kündigungstermin, Bedarfsperson mit Verwandtschaftsverhältnis, konkreten Lebenssachverhalt und den Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Die folgende Vorlage ist unverbindlich und an den Einzelfall anzupassen; bei Zweifeln empfiehlt sich eine Prüfung durch einen Haus- und Grundeigentümerverein oder eine Anwaltskanzlei.

📝 Vorlage: Kündigung wegen Eigenbedarf

Sehr geehrte/r [Name der Mieterin/des Mieters],

hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung [Adresse, Geschoss, Lage] ordentlich wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB zum [Datum].

Ich benötige die Wohnung für [Vor- und Nachname], meine/n [Verwandtschaftsverhältnis]. [Konkreter Grund, zum Beispiel: Beginn eines Studiums in …, Zusammenzug mit Partner, Pflegebedarf, Zahl der künftigen Bewohner.]

Sie können der Kündigung nach §§ 574 bis 574b BGB widersprechen, wenn die Beendigung für Sie eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde. Der Widerspruch ist in Textform zu erklären und muss mir spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses, also bis zum [Datum], zugehen.

[Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift aller Vermieter]

Nach dem Auszug bleibt der Vermieter zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet; für den letzten Abrechnungszeitraum gilt die übliche Frist von zwölf Monaten, die der Beitrag zur Nebenkostenabrechnung erklärt. Gesetzlich ändert sich am Eigenbedarf vorerst nichts: Der Regierungsentwurf zur Mietrechtsreform (BT-Drucksache 21/6807) lässt § 573 Abs. 2 Nr. 2, § 574 und § 577a BGB unverändert (Stand Oktober 2026).

Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf?▼
Die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf beträgt nach § 573c BGB drei Monate, nach fünf Jahren Mietdauer sechs Monate und nach acht Jahren neun Monate. Die Eigenbedarfskündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen und wirkt zum Ablauf des übernächsten Monats. Geht sie im November 2026 bis zum 4. November zu, endet ein Mietverhältnis unter fünf Jahren am 31. Januar 2027.
Für wen darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden?▼
Ein Vermieter darf Eigenbedarf für sich, seine Familienangehörigen und Angehörige seines Haushalts anmelden. Familienangehörige sind nach dem BGH-Urteil vom 10. Juli 2024 alle Personen mit Zeugnisverweigerungsrecht, also Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern und Schwager. Cousins gehören nicht dazu. Lebensgefährten und Pflegekräfte sind nur begünstigt, wenn sie dauerhaft im Haushalt des Vermieters leben.
Was gilt, wenn der Mieter keine neue Wohnung findet?▼
Findet der Mieter keinen angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen, gilt das nach § 574 Abs. 2 BGB als Härte. Er kann der Eigenbedarfskündigung dann bis zwei Monate vor Mietende in Textform widersprechen. Das Gericht wägt Härte und Vermieterinteresse im Einzelfall ab und kann das Mietverhältnis befristet oder unbefristet fortsetzen. Eine dokumentierte, vergebliche Wohnungssuche stärkt den Widerspruch.
Wann ist eine Eigenbedarfskündigung unwirksam?▼
Eine Eigenbedarfskündigung ist unwirksam, wenn die Begründung mit Bedarfsperson und Grund im Schreiben fehlt, die Schriftform verletzt ist oder die Bedarfsperson nicht zum begünstigten Kreis gehört, etwa ein Cousin. Ebenso unwirksam ist eine Eigenbedarfskündigung innerhalb der Sperrfrist nach § 577a BGB oder eines vertraglichen Kündigungsverzichts. Eine GmbH oder AG als Vermieter kann keinen Eigenbedarf geltend machen.
Darf ein neuer Eigentümer nach dem Kauf wegen Eigenbedarf kündigen?▼
Ein neuer Eigentümer darf eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, sobald er im Grundbuch eingetragen ist und damit nach § 566 BGB Vermieter wurde. Es gelten die normalen Fristen von drei bis neun Monaten. Wurde die Wohnung nach dem Einzug des Mieters in eine Eigentumswohnung umgewandelt, greift eine Sperrfrist von drei Jahren, die per Landesverordnung auf bis zu zehn Jahre verlängert sein kann, etwa in Berlin.
Was passiert bei vorgetäuschtem Eigenbedarf?▼
Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf haftet der Vermieter dem Mieter auf Schadensersatz nach § 280 BGB, etwa für Umzugskosten, Mehrmiete, Makler- und Anwaltskosten. Zieht die genannte Person nicht ein, muss der Vermieter nachvollziehbar erklären, warum der Bedarf weggefallen ist (BGH, VIII ZR 44/16). Gelingt das nicht, gilt die Täuschung als bewiesen. Zusätzlich droht ein Strafverfahren wegen Betrugs nach § 263 StGB.

🎯 Fazit

Eine Eigenbedarfskündigung ist kein Selbstläufer: Sie hält nur, wenn Bedarfsperson und konkreter Grund im unterschriebenen Schreiben stehen, die Frist von drei, sechs oder neun Monaten stimmt und keine Sperrfrist greift. Vermieter sollten den Kreis der begünstigten Personen nach dem BGH-Urteil von 2024 prüfen und während der Kündigungsfrist frei werdende Wohnungen anbieten. Mieter wiederum haben mit dem Härtewiderspruch in Textform ein wirksames Instrument, wenn Alter, Krankheit oder fehlender Ersatzwohnraum gegen einen Auszug sprechen. Wer den Eigenbedarf nur vorschiebt, riskiert Schadensersatz in fünfstelliger Höhe und ein Strafverfahren. Für beide Seiten lohnt zudem ein Blick in die Landesverordnung zur Sperrfrist, die in Berlin bis 2033 und in Bayern bis 2029 gilt.

Quellenverzeichnis

Gesetze und Verordnungen

§ 573 BGB – Ordentliche Kündigung des Vermieters

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html

§ 573c BGB – Fristen der ordentlichen Kündigung

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html

§ 574b BGB – Form und Frist des Widerspruchs

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__574b.html

§ 577a BGB – Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577a.html

Berlin – Kündigungsschutzklausel-Verordnung 2023

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/vo/vo19-155.pdf

Deutscher Bundestag – Drucksache 21/6807, Regierungsentwurf Mietrecht

https://dserver.bundestag.de/btd/21/068/2106807.pdf

Rechtsprechung

Berliner Mieterverein – BGH, VIII ZR 232/15 (GbR und Anbietpflicht)

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/bgh/eigenbedarfskuendigung-gbr.htm

Berliner Mieterverein – BGH, VIII ZR 99/14 (vorgetäuschter Eigenbedarf)

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/bgh/vorgetaeuschter-eigenbedarf.htm

Berliner Mieterverein – BGH, VIII ZR 206/04 (Samstag als Werktag)

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/bgh/bgh0526.htm