Die Wärmepumpen-Förderung 2026 liegt bei 30 Prozent Grundförderung und maximal 22.400 Euro Zuschuss. Seit dem 21. Juli 2026 gilt im KfW-Programm 458 eine neue Förderrichtlinie, die mehrere Boni kürzt: Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 Prozent, der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfielen ersatzlos. Gleichzeitig sanken die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro. Profitiert haben dagegen Haushalte mit niedrigen Einkommen: Der Einkommensbonus stieg für zu versteuernde Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro von 30 auf 40 Prozent. Die Förderrichtlinie ist dabei unabhängig vom neuen Heizungsgesetz, das nur das Ordnungsrecht regelt. Dieser Beitrag zeigt die aktuellen Sätze, Rechenbeispiele und den Zeitplan der Absenkung.
📌 Das Wichtigste in Kürze
- •Die Wärmepumpen-Förderung 2026 beträgt 30 Prozent Grundförderung, maximal 22.400 Euro Zuschuss.
- •Seit dem 21. Juli 2026 gelten im KfW-Programm 458 neue, überwiegend gekürzte Konditionen.
- •Der Gesamtzuschuss ist auf 70 Prozent gedeckelt, auf 80 Prozent nur mit dem höchsten Einkommensbonus.
- •Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte.
- •Vermieter erhalten ausschließlich die Grundförderung von 30 Prozent, also bis zu 8.400 Euro.
Maximaler Zuschuss für die erste Wohneinheit
22.400 €
80 Prozent von 28.000 Euro, Stand 21. Juli 2026
Was sich bei der Wärmepumpen-Förderung 2026 geändert hat
Bei der Wärmepumpen-Förderung 2026 blieb die Grundförderung als einziger großer Baustein unverändert bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Alle übrigen Stellschrauben wurden nach unten gedreht oder umverteilt. Zuständig bleibt die KfW mit dem Programm 458, während das BAFA weiterhin energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster und Lüftungsanlagen fördert. Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 eingingen, wurden noch nach den alten und in vielen Fällen günstigeren Bedingungen bearbeitet.
Der Einkommensbonus in der Wärmepumpen-Förderung 2026
Der Einkommensbonus der Wärmepumpen-Förderung 2026 ist seit Juli dreistufig und setzt Selbstnutzung voraus. Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro beträgt er 40 Prozent, bis 40.000 Euro 30 Prozent und bis 50.000 Euro 10 Prozent. Damit erhalten erstmals auch mittlere Einkommen bis 50.000 Euro einen Zuschlag, während die oberste Bonusstufe deutlich stärker ausfällt als zuvor. Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. Maßgeblich ist der Steuerbescheid, üblicherweise des vorletzten Kalenderjahres.
Wer den Klimageschwindigkeitsbonus erhält
Der Klimageschwindigkeitsbonus der Wärmepumpen-Förderung 2026 von 16 Prozent steht ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zu. Voraussetzung ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, hier unabhängig vom Alter der Anlage. Bei einer funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizung muss diese mindestens 20 Jahre alt sein. Der Bonus honoriert damit den freiwilligen frühen Austausch, nicht den ohnehin fälligen Ersatz einer defekten Anlage.
Wärmepumpen-Förderung 2026 an konkreten Beispielen
Die Boni der Wärmepumpen-Förderung 2026 summieren sich, sind in der Regel aber auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf 80 Prozent steigt die Obergrenze nur, wenn der Einkommensbonus von 40 Prozent greift, das Haushaltseinkommen also bei höchstens 30.000 Euro liegt. Die folgenden Beispiele rechnen jeweils mit förderfähigen Kosten von 28.000 Euro für eine selbstgenutzte oder vermietete erste Wohneinheit.
Förderung und Heizungsgesetz sind zwei Paar Schuhe
Die Wärmepumpen-Förderung 2026 folgt der BEG-Förderrichtlinie, nicht dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Das Gesetz regelt, welche Heizung eingebaut werden darf, die Richtlinie regelt, was der Staat dazuzahlt. Beide wurden 2026 unabhängig voneinander geändert.
Der Weg zum Zuschuss in vier Schritten
🔄 Ablauf des KfW-Antrags
Angebot einholen
Vertrag mit Fachbetrieb schließen, aufschiebend bedingt auf die Förderzusage.
Bestätigung zum Antrag
Fachbetrieb oder Energieberater erstellt die BzA mit Vorhabensdaten.
Antrag im KfW-Portal
Einreichung im Zuschussportal, Einkommensnachweis bei Bonusanspruch.
Umsetzung und Nachweis
Einbau, Bestätigung nach Durchführung, danach Auszahlung des Zuschusses.
Absenkung: Warum die Wärmepumpen-Förderung 2026 unter Zeitdruck steht
Ab dem 1. Februar 2027 sinken in der Wärmepumpen-Förderung 2026 sowohl die Bemessungsgrundlage als auch der Klimageschwindigkeitsbonus in Halbjahresschritten. Die förderfähigen Höchstkosten verringern sich jeweils zum 1. Februar und zum 1. August um 750 Euro, der Klimageschwindigkeitsbonus um vier Prozentpunkte je Halbjahr. Nach diesem Rhythmus läuft der Bonus im Sommer 2028 aus. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten also messbar Zuschuss.
Herkunft der Wärmepumpe wird ab 2027 relevant
Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen vorgesehen. Wer den Austausch auf 2027 verschiebt, sollte die Herkunft des Geräts vorab mit dem Fachbetrieb klären.
Wärmepumpen-Förderung 2026 und die Wirtschaftlichkeit
Der Zuschuss entscheidet maßgeblich über die Amortisationsdauer gegenüber einer neuen Gasheizung. Bei einem Fördersatz von 46 Prozent sinken Investitionskosten von 28.000 Euro auf einen Eigenanteil von 15.120 Euro, bei 56 Prozent auf 12.320 Euro. Dem gegenüber stehen die laufenden Kosten: Eine Wärmepumpe benötigt Strom statt Erdgas und unterliegt damit nicht dem CO2-Preis auf Brennstoffe. Neben dem reinen Verbrauchsvergleich zählen deshalb auch die absehbaren Aufschläge auf fossile Energieträger.
Die Wärmepumpen-Förderung 2026 lässt sich zudem nicht mit einem steuerlichen Abzug nach § 35c EStG kombinieren. Wer den Zuschuss beantragt, kann die geförderten Kosten nicht zusätzlich als energetische Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend machen. Für vermietete Objekte gilt eine andere Systematik: Dort mindert der Zuschuss die Anschaffungskosten, die verbleibende Summe wird über die Abschreibung berücksichtigt.

Wärmepumpen-Förderung 2026 für Vermieter und Mehrfamilienhäuser
Bei der Wärmepumpen-Förderung 2026 können Vermieter die Grundförderung von 30 Prozent beantragen, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bleiben selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten. Bei mehreren Wohneinheiten sinken die anrechenbaren Kosten je Einheit: Für die zweite bis sechste Wohneinheit werden jeweils 15.000 Euro berücksichtigt, ab der siebten 8.000 Euro. Ob sich der Austausch trotz geringerer Förderquote rechnet, hängt maßgeblich an den Betriebskosten der Altanlage. Hier wirken zwei Faktoren zusammen: die schrittweise Beimischungspflicht aus dem neuen Heizungsgesetz 2026 und die Entwicklung des CO2-Preises, die der Beitrag zur CO2-Steuer 2027 einordnet.
Häufig gestellte Fragen
🎯 Fazit
Die Wärmepumpen-Förderung 2026 bleibt mit bis zu 22.400 Euro eines der großzügigsten Zuschussprogramme im Gebäudebereich, verteilt das Geld seit Juli aber anders. Haushalte mit Einkommen bis 30.000 Euro erhalten mehr als zuvor, mittlere und höhere Einkommen sowie Vermieter deutlich weniger. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Ab Februar 2027 sinken Bemessungsgrundlage und Klimageschwindigkeitsbonus in festen Halbjahresschritten, bis der Bonus im Sommer 2028 ausläuft. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, sollte die Antragsunterlagen deshalb nicht liegen lassen, sondern die aktuellen Sätze sichern.
Quellenverzeichnis
Fördergeber und Verbraucherschutz
ADAC – Heizungsförderung, Änderungen der Zuschüsse ab 21. Juli 2026
https://www.adac.de/rund-ums-haus/energie/spartipps/foerderung-heizung/
Haufe – Was beim Heizungsaustausch gefördert wird
Weiterführende Informationen
Steuertipps – Übergangsfrist der KfW-Heizungsförderung bis 20. Juli 2026
Baukostenplan – KfW-Heizungsförderung ab 21. Juli 2026 mit Szenarien
https://www.baukostenplan.de/ratgeber/kfw-heizungsfoerderung-neue-regeln-juli-2026




