Wichtiger Hinweis – Keine Anlageberatung
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Finanz-, Anlage- oder Steuerberatung dar. Die dargestellten Inhalte sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachpersonen. Für persönliche Vorsorgeentscheidungen wenden Sie sich bitte an zugelassene Finanzberater, Steuerberater oder die Deutsche Rentenversicherung.
Altersvorsorge – die demografische Entwicklung in Deutschland stellt das Rentensystem vor erhebliche Herausforderungen. Immer weniger Beitragszahler finanzieren die Altersbezüge einer wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern. Das Rentenniveau von aktuell 48 Prozent – bis 2031 gesetzlich gesichert – verdeutlicht: Die gesetzliche Rente allein kann den gewohnten Lebensstandard im Alter in vielen Fällen nicht vollständig absichern.
Dieser Artikel bietet einen Überblick über die verschiedenen Säulen der Altersvorsorge in Deutschland, die geltenden Fördergrenzen für 2026 sowie aktuelle Entwicklungen wie die Reform der privaten Altersvorsorge. Er ersetzt keine individuelle Beratung, kann aber als Orientierung für weiterführende Gespräche mit Fachleuten dienen.
📌 Das Wichtigste in Kürze
- •Drei-Säulen-System: Gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge bilden das deutsche Vorsorgesystem
- •Rentenniveau 48%: Durch das Rentenpaket 2025 bis 2031 gesetzlich stabilisiert
- •bAV 2026: Steuerfrei bis 8.112 €/Jahr, sozialabgabenfrei bis 4.056 €/Jahr
- •Rürup-Rente: Bis zu 30.826 € (Ledige) als Sonderausgaben absetzbar
- •Reform ab 2027: Neues Altersvorsorgedepot ersetzt Riester-Neuverträge
- •Dieser Artikel ist keine Anlageberatung – individuelle Beratung bei Fachpersonen einholen
Was bedeutet Altersvorsorge?
Definition: Altersvorsorge
Altersvorsorge bezeichnet alle Maßnahmen zur finanziellen Absicherung nach dem Ende der Erwerbstätigkeit. In Deutschland basiert sie auf einem Drei-Säulen-Modell: der gesetzlichen Rentenversicherung (1. Säule), der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Jede Säule hat unterschiedliche Eigenschaften hinsichtlich Finanzierung, Förderung und Flexibilität.
Das Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge
Das deutsche Altersvorsorgesystem gliedert sich in drei Säulen, die unterschiedliche Funktionen erfüllen und sich gegenseitig ergänzen können. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Eigenschaften jeder Säule im Überblick:
1. Säule: Die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung bildet für die meisten Menschen in Deutschland die Basis der Altersvorsorge. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen finanzieren die laufenden Rentenzahlungen. Zusätzlich fließen Bundeszuschüsse in die Rentenkasse.
48%
Rentenniveau
~3,73%
Erhöhung 07/2026*
~1.873€
Standardrente*
18,6%
Beitragssatz 2026
* Prognose für Juli 2026. Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst. Quellen: DRV, BMAS
Das Rentenniveau von 48 Prozent beschreibt das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittseinkommen. Die Standardrente erhält jemand, der 45 Jahre lang genau den Durchschnittslohn verdient und entsprechend Beiträge gezahlt hat. Individuelle Renten können aufgrund von Teilzeitphasen, Erwerbsunterbrechungen oder überdurchschnittlichem Verdienst deutlich davon abweichen.
Zur Information: Die Rentenformel
Die monatliche Rente berechnet sich nach der Formel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert liegt 2025 bei 40,79 Euro und soll ab Juli 2026 auf etwa 42,31 Euro steigen. Entgeltpunkte sammeln sich durch Beitragszeiten – wer genau den Durchschnitt verdient, erhält einen Punkt pro Jahr.
2. Säule: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht es Arbeitnehmern, Teile ihres Bruttogehalts vor Steuern und Sozialabgaben in eine Altersvorsorge einzuzahlen (Entgeltumwandlung). Arbeitgeber sind seit 2019 verpflichtet, bei Entgeltumwandlung mindestens 15 Prozent Zuschuss zu zahlen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge sparen.
BBG = Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2026: 101.400 €/Jahr | Quellen: TK, AOK, Haufe
Zu beachten bei der bAV
Betriebsrenten unterliegen in der Auszahlungsphase der nachgelagerten Besteuerung sowie Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem können sich reduzierte Beitragszahlungen während der Ansparphase auf die Höhe der gesetzlichen Rente und anderer Sozialleistungen auswirken. Ein Jobwechsel kann die Fortführung erschweren.
Neuerung: Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das am 21. Januar 2026 in Kraft getretene Gesetz erweitert die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Unter anderem wurden die Abfindungsgrenzen angehoben, die Förderung für Geringverdiener verbessert (ab 2027: bis 1.200 € förderfähiger AG-Beitrag) und Opting-Out-Modelle auch ohne Tarifvertrag ermöglicht (bei mind. 20% AG-Zuschuss).
3. Säule: Die private Altersvorsorge
Die dritte Säule umfasst alle Formen der privaten Vorsorge – von staatlich geförderten Produkten wie der Rürup-Rente bis hin zu ungeförderten Sparplänen. Die Bundesregierung hat Ende 2025 eine grundlegende Reform der geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen, die ab 2027 greifen soll.
Rürup-Rente (Basisrente)
Die Rürup-Rente ist eine steuerlich geförderte Altersvorsorge, die besonders für Selbstständige und Gutverdiener konzipiert wurde. Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Höchstbetrag = BBG knappschaftliche RV (124.800 €) × 24,7% | Quellen: BMF, LV1871

Reform der privaten Altersvorsorge (ab 2027)
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Ab 1. Januar 2027 werden keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen. Stattdessen wird ein neues Altersvorsorgedepot eingeführt, das auch Anlagen ohne Garantiepflicht ermöglicht.
Quelle: Bundesfinanzministerium, Bundesregierung, Dezember 2025
Altersvorsorgedepot
Neuer Produkttyp ohne Garantie. Ermöglicht Anlage in Fonds, ETFs. Höhere Renditechancen bei entsprechenden Risiken.
Standarddepot
Einfaches Altersvorsorgedepot mit Standardeinstellungen. Effektivkosten auf max. 1,5% p.a. gedeckelt.
Garantieprodukte
Weiterhin verfügbar mit 80% oder 100% Beitragsgarantie. Für höheres Sicherheitsbedürfnis.
Neuerung: Frühstart-Rente
Mit der Frühstart-Rente sollen Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren künftig monatlich 10 Euro vom Staat für ein Altersvorsorgedepot erhalten. Dies soll als Startkapital für die private Altersvorsorge im Erwachsenenalter dienen. Die Eckpunkte wurden im Dezember 2025 beschlossen, der Gesetzentwurf folgt 2026.
Was gilt für bestehende Riester-Verträge?
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können nach bisherigen Regeln weitergeführt werden. Inhaber haben verschiedene Optionen:
Optionen für bestehende Riester-Verträge
- ☐Vertrag unverändert fortführen – Bestandsschutz mit bisheriger Förderlogik
- ☐In neue Fördersystematik wechseln – Vertrag behalten, nur Förderregeln ändern
- ☐Auf neues Produkt übertragen – Wechsel in Altersvorsorgedepot (kann Kosten verursachen)
- ☐Vertragsbedingungen anpassen – z.B. Auszahlplan statt Leibrente vereinbaren
Vor einem Wechsel beachten
Ein Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in das neue System kann mit Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten verbunden sein. Diese sind zwar gesetzlich gedeckelt, sollten aber in die Entscheidung einbezogen werden. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von individuellen Faktoren ab und sollte mit einem Berater geprüft werden.
Zusammenfassung: Fördergrenzen 2026
Häufige Fragen zur Altersvorsorge
🎯 Zusammenfassung
Das deutsche Altersvorsorgesystem bietet verschiedene Möglichkeiten zur Absicherung im Ruhestand. Das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge ermöglicht eine Diversifikation – jede Säule hat dabei ihre spezifischen Eigenschaften, Förderungen und Einschränkungen.
Die Fördergrenzen für 2026 sind angehoben worden, und die Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027 schafft neue Optionen wie das Altersvorsorgedepot. Ob und welche Vorsorgebausteine für die individuelle Situation geeignet sind, hängt von vielen persönlichen Faktoren ab.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Für konkrete Vorsorgeentscheidungen empfiehlt sich die Konsultation qualifizierter Fachleute wie Steuerberater, zugelassene Finanzberater oder die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Haftungsausschluss
Die Inhalte dieses Artikels wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Es handelt sich nicht um eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten. Der Autor und Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Vorsorgeentscheidungen sollten stets auf Basis eigener Recherche und professioneller Beratung getroffen werden.
Quellenverzeichnis
Amtliche Quellen
Bundesregierung – Rentenpaket 2025
Bundesfinanzministerium – Reform der privaten Altersvorsorge
Deutsche Rentenversicherung – Rentenerhöhung 2026
Weitere Quellen
AOK – Betriebliche Altersversorgung 2026
Techniker Krankenkasse – Freibeträge bAV
GDV – Fakten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge




