Altersvorsorge 2026: Säulen, Fördergrenzen & Möglichkeiten im Überblick

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Wichtiger Hinweis – Keine Anlageberatung

Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Finanz-, Anlage- oder Steuerberatung dar. Die dargestellten Inhalte sind unverbindlich und ersetzen keine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachpersonen. Für persönliche Vorsorgeentscheidungen wenden Sie sich bitte an zugelassene Finanzberater, Steuerberater oder die Deutsche Rentenversicherung.

Altersvorsorge – die demografische Entwicklung in Deutschland stellt das Rentensystem vor erhebliche Herausforderungen. Immer weniger Beitragszahler finanzieren die Altersbezüge einer wachsenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern. Das Rentenniveau von aktuell 48 Prozent – bis 2031 gesetzlich gesichert – verdeutlicht: Die gesetzliche Rente allein kann den gewohnten Lebensstandard im Alter in vielen Fällen nicht vollständig absichern.

Dieser Artikel bietet einen Überblick über die verschiedenen Säulen der Altersvorsorge in Deutschland, die geltenden Fördergrenzen für 2026 sowie aktuelle Entwicklungen wie die Reform der privaten Altersvorsorge. Er ersetzt keine individuelle Beratung, kann aber als Orientierung für weiterführende Gespräche mit Fachleuten dienen.

📌 Das Wichtigste in Kürze

  • Drei-Säulen-System: Gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge bilden das deutsche Vorsorgesystem
  • Rentenniveau 48%: Durch das Rentenpaket 2025 bis 2031 gesetzlich stabilisiert
  • bAV 2026: Steuerfrei bis 8.112 €/Jahr, sozialabgabenfrei bis 4.056 €/Jahr
  • Rürup-Rente: Bis zu 30.826 € (Ledige) als Sonderausgaben absetzbar
  • Reform ab 2027: Neues Altersvorsorgedepot ersetzt Riester-Neuverträge
  • Dieser Artikel ist keine Anlageberatung – individuelle Beratung bei Fachpersonen einholen

Was bedeutet Altersvorsorge?

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Definition: Altersvorsorge

Altersvorsorge bezeichnet alle Maßnahmen zur finanziellen Absicherung nach dem Ende der Erwerbstätigkeit. In Deutschland basiert sie auf einem Drei-Säulen-Modell: der gesetzlichen Rentenversicherung (1. Säule), der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Jede Säule hat unterschiedliche Eigenschaften hinsichtlich Finanzierung, Förderung und Flexibilität.

Das Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge

Das deutsche Altersvorsorgesystem gliedert sich in drei Säulen, die unterschiedliche Funktionen erfüllen und sich gegenseitig ergänzen können. Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Eigenschaften jeder Säule im Überblick:

Säule Finanzierung Eigenschaften Einschränkungen
1. Gesetzliche Rente Umlageverfahren (Pflichtbeiträge) Lebenslange Zahlung, Hinterbliebenenleistungen Abhängig von Beitragsjahren und Demografie
2. Betriebliche Altersvorsorge Entgeltumwandlung und/oder AG-Zuschuss Steuervorteile, mind. 15% AG-Zuschuss Eingeschränkte Flexibilität bei Jobwechsel
3. Private Vorsorge Eigenbeiträge, ggf. staatliche Förderung Flexible Gestaltung, verschiedene Produkte Eigenverantwortung, Kapitalmarktrisiken

1. Säule: Die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung bildet für die meisten Menschen in Deutschland die Basis der Altersvorsorge. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen finanzieren die laufenden Rentenzahlungen. Zusätzlich fließen Bundeszuschüsse in die Rentenkasse.

48%

Rentenniveau

~3,73%

Erhöhung 07/2026*

~1.873€

Standardrente*

18,6%

Beitragssatz 2026

* Prognose für Juli 2026. Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst. Quellen: DRV, BMAS

Das Rentenniveau von 48 Prozent beschreibt das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittseinkommen. Die Standardrente erhält jemand, der 45 Jahre lang genau den Durchschnittslohn verdient und entsprechend Beiträge gezahlt hat. Individuelle Renten können aufgrund von Teilzeitphasen, Erwerbsunterbrechungen oder überdurchschnittlichem Verdienst deutlich davon abweichen.

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Zur Information: Die Rentenformel

Die monatliche Rente berechnet sich nach der Formel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Der aktuelle Rentenwert liegt 2025 bei 40,79 Euro und soll ab Juli 2026 auf etwa 42,31 Euro steigen. Entgeltpunkte sammeln sich durch Beitragszeiten – wer genau den Durchschnitt verdient, erhält einen Punkt pro Jahr.

2. Säule: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge ermöglicht es Arbeitnehmern, Teile ihres Bruttogehalts vor Steuern und Sozialabgaben in eine Altersvorsorge einzuzahlen (Entgeltumwandlung). Arbeitgeber sind seit 2019 verpflichtet, bei Entgeltumwandlung mindestens 15 Prozent Zuschuss zu zahlen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge sparen.

Fördergrenze bAV 2026 Monatlich Jährlich
Steuerfrei (8% BBG) 676 € 8.112 €
Sozialabgabenfrei (4% BBG) 338 € 4.056 €
Arbeitgeberzuschuss (min.) 15% des umgewandelten Entgelts
KV-Freibetrag Betriebsrente 197,75 €

BBG = Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 2026: 101.400 €/Jahr | Quellen: TK, AOK, Haufe

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Zu beachten bei der bAV

Betriebsrenten unterliegen in der Auszahlungsphase der nachgelagerten Besteuerung sowie Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem können sich reduzierte Beitragszahlungen während der Ansparphase auf die Höhe der gesetzlichen Rente und anderer Sozialleistungen auswirken. Ein Jobwechsel kann die Fortführung erschweren.

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Neuerung: Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das am 21. Januar 2026 in Kraft getretene Gesetz erweitert die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Unter anderem wurden die Abfindungsgrenzen angehoben, die Förderung für Geringverdiener verbessert (ab 2027: bis 1.200 € förderfähiger AG-Beitrag) und Opting-Out-Modelle auch ohne Tarifvertrag ermöglicht (bei mind. 20% AG-Zuschuss).

3. Säule: Die private Altersvorsorge

Die dritte Säule umfasst alle Formen der privaten Vorsorge – von staatlich geförderten Produkten wie der Rürup-Rente bis hin zu ungeförderten Sparplänen. Die Bundesregierung hat Ende 2025 eine grundlegende Reform der geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen, die ab 2027 greifen soll.

Rürup-Rente (Basisrente)

Die Rürup-Rente ist eine steuerlich geförderte Altersvorsorge, die besonders für Selbstständige und Gutverdiener konzipiert wurde. Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Rürup-Rente 2026 Ledige Verheiratete
Höchstbetrag absetzbar 30.826 € 61.652 €
Absetzbar zu 100% (seit 2023)
Besteuerungsanteil 2026 84%
Früheste Auszahlung Ab 62 Jahren
Auszahlungsform Lebenslange Rente

Höchstbetrag = BBG knappschaftliche RV (124.800 €) × 24,7% | Quellen: BMF, LV1871

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Reform der privaten Altersvorsorge (ab 2027)

Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen. Ab 1. Januar 2027 werden keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen. Stattdessen wird ein neues Altersvorsorgedepot eingeführt, das auch Anlagen ohne Garantiepflicht ermöglicht.

Merkmal Riester (bis 2026) Neues System (ab 2027)
Produktarten Nur 100% Garantie Depot (ohne Garantie), 80%/100% Garantie
Grundzulage 175 € pauschal Bis 480 € (beitragsabhängig)
Kinderzulage 185 € / 300 € 300 € pro Kind
Sonderausgabenabzug Bis 2.100 € Bis 1.800 € zzgl. Zulagen
Auszahlung Leibrente (30% Teilauszahlung) Leibrente oder Plan bis 85. Lj.

Quelle: Bundesfinanzministerium, Bundesregierung, Dezember 2025

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Altersvorsorgedepot

Neuer Produkttyp ohne Garantie. Ermöglicht Anlage in Fonds, ETFs. Höhere Renditechancen bei entsprechenden Risiken.

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Standarddepot

Einfaches Altersvorsorgedepot mit Standardeinstellungen. Effektivkosten auf max. 1,5% p.a. gedeckelt.

🛡️

Garantieprodukte

Weiterhin verfügbar mit 80% oder 100% Beitragsgarantie. Für höheres Sicherheitsbedürfnis.

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Neuerung: Frühstart-Rente

Mit der Frühstart-Rente sollen Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren künftig monatlich 10 Euro vom Staat für ein Altersvorsorgedepot erhalten. Dies soll als Startkapital für die private Altersvorsorge im Erwachsenenalter dienen. Die Eckpunkte wurden im Dezember 2025 beschlossen, der Gesetzentwurf folgt 2026.

Was gilt für bestehende Riester-Verträge?

Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können nach bisherigen Regeln weitergeführt werden. Inhaber haben verschiedene Optionen:

Optionen für bestehende Riester-Verträge

  • Vertrag unverändert fortführen – Bestandsschutz mit bisheriger Förderlogik
  • In neue Fördersystematik wechseln – Vertrag behalten, nur Förderregeln ändern
  • Auf neues Produkt übertragen – Wechsel in Altersvorsorgedepot (kann Kosten verursachen)
  • Vertragsbedingungen anpassen – z.B. Auszahlplan statt Leibrente vereinbaren

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Vor einem Wechsel beachten

Ein Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in das neue System kann mit Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten verbunden sein. Diese sind zwar gesetzlich gedeckelt, sollten aber in die Entscheidung einbezogen werden. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von individuellen Faktoren ab und sollte mit einem Berater geprüft werden.

Zusammenfassung: Fördergrenzen 2026

Vorsorgeform Max. Förderung/Jahr 2026 Art der Förderung
bAV (steuerfrei) 8.112 € Steuerfreiheit in Ansparphase
bAV (SV-frei) 4.056 € Sozialabgabenfreiheit
Rürup (Ledige) 30.826 € Sonderausgabenabzug (100%)
Rürup (Verheiratete) 61.652 € Sonderausgabenabzug (100%)
Riester Grundzulage 175 € Direkte staatliche Zulage
Riester Kinderzulage 185 € / 300 € pro Kind Geburt vor/ab 2008

Häufige Fragen zur Altersvorsorge

Was versteht man unter Altersvorsorge?
Altersvorsorge umfasst alle Maßnahmen zur finanziellen Absicherung im Ruhestand. In Deutschland basiert sie auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Vorsorge. Jede Säule hat unterschiedliche Eigenschaften bezüglich Finanzierung, Förderung und Flexibilität.
Wie hoch ist das Rentenniveau 2026?
Das Rentenniveau ist durch das Rentenpaket 2025 bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert. Das bedeutet, dass jemand mit 45 Beitragsjahren und Durchschnittsverdienst etwa 48 Prozent des aktuellen Durchschnittslohns als Rente erhält. Individuelle Renten können aufgrund persönlicher Erwerbsbiografien deutlich davon abweichen.
Welche Fördergrenzen gelten 2026 für die bAV?
2026 sind Beiträge zur bAV bis 8.112 Euro jährlich (676 € monatlich) steuerfrei und bis 4.056 Euro jährlich (338 € monatlich) sozialabgabenfrei. Die Grenzen basieren auf der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von 101.400 Euro. Arbeitgeber müssen bei Entgeltumwandlung mindestens 15 Prozent Zuschuss zahlen.
Was ist die Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. 2026 können Alleinstehende bis zu 30.826 Euro als Sonderausgaben absetzen (Verheiratete: 61.652 Euro). Die Beiträge sind zu 100% absetzbar. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente und wird mit dem dann gültigen Steuersatz versteuert (Besteuerungsanteil 2026: 84%).
Was ändert sich bei der Riester-Rente?
Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Stattdessen wird ein neues Altersvorsorgedepot eingeführt, das auch Fonds und ETFs ohne Garantiepflicht ermöglicht. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können nach bisherigen Regeln fortgeführt oder freiwillig in das neue System überführt werden.
Wie hoch ist die durchschnittliche Rente?
Die durchschnittliche Altersrente liegt bei etwa 1.100 Euro brutto monatlich. Die Standardrente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst beträgt aktuell etwa 1.835 Euro brutto und könnte mit der Rentenerhöhung im Juli 2026 auf rund 1.873 Euro steigen. Individuelle Renten hängen stark von der Erwerbsbiografie ab.

🎯 Zusammenfassung

Das deutsche Altersvorsorgesystem bietet verschiedene Möglichkeiten zur Absicherung im Ruhestand. Das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge ermöglicht eine Diversifikation – jede Säule hat dabei ihre spezifischen Eigenschaften, Förderungen und Einschränkungen.

Die Fördergrenzen für 2026 sind angehoben worden, und die Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027 schafft neue Optionen wie das Altersvorsorgedepot. Ob und welche Vorsorgebausteine für die individuelle Situation geeignet sind, hängt von vielen persönlichen Faktoren ab.

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Für konkrete Vorsorgeentscheidungen empfiehlt sich die Konsultation qualifizierter Fachleute wie Steuerberater, zugelassene Finanzberater oder die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

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Haftungsausschluss

Die Inhalte dieses Artikels wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Es handelt sich nicht um eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten. Der Autor und Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die durch die Nutzung dieser Informationen entstehen. Vorsorgeentscheidungen sollten stets auf Basis eigener Recherche und professioneller Beratung getroffen werden.

Quellenverzeichnis

Amtliche Quellen

Bundesregierung – Rentenpaket 2025

https://www.bundesregierung.de/

Bundesfinanzministerium – Reform der privaten Altersvorsorge

https://www.bundesfinanzministerium.de/

Deutsche Rentenversicherung – Rentenerhöhung 2026

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/

Weitere Quellen

AOK – Betriebliche Altersversorgung 2026

https://www.aok.de/

Techniker Krankenkasse – Freibeträge bAV

https://www.tk.de/

GDV – Fakten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge

https://www.dieversicherer.de/