Digitale signatur

Ist die digitale Signatur wirklich rechtssicher? Das solltest du wissen für 2025

Was ist eine digitale Signatur?

Eine digitale Signatur ist ein kryptografisches Verfahren zur Authentizität und Integrität digitaler Dokumente. Sie basiert auf asymmetrischer Verschlüsselung: Mittels eines privaten Schlüssels wird ein Hashwert verschlüsselt, der bei Empfang mit dem öffentlichen Schlüssel zurückgeprüft wird. Das Verfahren stellt sicher, dass das Dokument nachträglich nicht verändert wurde und eindeutig vom Unterzeichner stammt. Die digitale Signatur ist damit technischer Kern einer elektronischen Signatur gemäß juristischen Definitionen.

Im Unterschied dazu bezeichnet die elektronische Signatur juristisch alle Verfahren zur digitalen Unterzeichnung. Die digitale Signatur ist eine sichere Variante davon – besonders relevant bei rechtlich sensiblen Dokumenten wie Verträgen oder behördlichen Vorgängen. Sie spielt eine große Rolle in modernen Geschäftsprozessen, in denen Dokumente online ausgetauscht werden und Vertrauen sowie Nachvollziehbarkeit eine entscheidende Rolle spielen. Auch internationale Transaktionen verlassen sich zunehmend auf digitale Signaturen, um Vertragsparteien eindeutig zu identifizieren und Abläufe zu beschleunigen.

Rechtlicher Rahmen und Gültigkeit in der EU

In der EU und damit auch in Deutschland regelt die eIDAS‑Verordnung seit 2014 einheitlich die elektronische Identifikation und vertrauensdiensteanbieter. Sie definiert klare Anforderungen für Signaturarten und legt fest, welche rechtlichen Beweiskräfte im europäischen Raum gelten. Darüber hinaus gibt es ergänzende nationale Gesetze, die Details zur Nutzung und Aufbewahrung signierter Dokumente vorschreiben. Unternehmen müssen daher nicht nur die EU-Verordnung, sondern auch branchenspezifische Regelungen kennen.

Es gibt drei Sicherheitslevel: einfache elektronische Signatur (EES), fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) und qualifizierte elektronische Signatur (QES). Nur die QES entspricht vollumfänglich dem gesetzlichen Schriftformerfordernis und ist sowohl rechtsgültig als auch höchst beweiskräftig vor Gericht. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Wahl der passenden Lösung im Geschäftsalltag und kann über die Akzeptanz eines digitalen Vertrags entscheiden.

Vorteile und typische Anwendungsbereiche

Die Nutzung der digitalen Signatur bietet mehrere Vorteile:

Vorteile der digitalen Signatur

  • Rechtswirksamkeit (insbesondere QES): gesetzlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt
  • Schutz vor Manipulation (Integrität), eindeutige Identität (Authentizität)
  • Prozessbeschleunigung, orts‑ und zeitunabhängiges Signieren
  • Kostensenkung durch weniger Papier und Postwege
  • Umweltfreundlich, da Papierverbrauch und Transportwege reduziert werden
  • Internationale Gültigkeit innerhalb der EU und oft darüber hinaus

 Vergleich der Signaturtypen

SignaturtypSicherheitRechtswirkungEinsatzbereich
EES (einfache Signatur)niedrigrechtgültig, geringe Beweiskrafteinfache Zustimmung, informelle Abläufe
FES (fortgeschrittene)mittel‑hochhohe BeweiskraftVerträge ohne Schriftformpflicht
QES (qualifizierte)sehr hochhöchster Beweiswert, ersetzt SchriftformBehörden, Finanzverträge, notarielle Dokumente

Praxisbeispiele: Fernsignaturlösungen ermöglichen QES über Smartphone oder Tablet, etwa bei Banken, Behörden oder bei Vertragsabschlüssen mit hohem Haftungsrisiko. Besonders im internationalen Geschäft sind digitale Signaturen ein Schlüssel zur schnellen Vertragsabwicklung, zur Optimierung von Lieferketten und zur Vermeidung von Verzögerungen durch Papierprozesse.

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Nachteile, Anforderungen und Einrichtung

Die Nutzung der digitalen Signatur hat auch Einschränkungen:

  • Technische Voraussetzungen: Public‑Key‑Infrastruktur, Zertifikate von vertrauensdiensteanbietern (qVDA), meist Zwei‑Faktor‑Authentifizierung bei QES
  • Kosten: Einrichtung (Signaturkarten, Dienstanbieter), laufende Gebühren für Zertifikate oder Transaktionen
  • Datenschutz & Vertraulichkeit: Speicherung persönlicher Daten beim Vertrauensdiensteanbieter, DSGVO‑Konformität beachten
  • Schulungsaufwand: Mitarbeiter müssen im Umgang mit Signaturtools geschult werden, um Fehler zu vermeiden

Anforderungen auf einen Blick

  • Nutzung von zertifizierter Signatursoftware oder Dienst (z. B. D‑Trust, Bundesdruckerei)
  • Private Schlüssel geschützt auf Hardware (Smartcard oder Secure Element)
  • Zertifikate von akkreditierten Trust‑Centern
  • Identitätsprüfung durch vertrauensdiensteanbieter
  • Technische Struktur für Verifikation und Archivierung digital signierter Dokumente
  • Interne Prozesse zur regelmäßigen Aktualisierung und Erneuerung von Zertifikaten

Zielgruppen & Nutzer – wer profitiert von der digitalen Signatur?

Die digitale Signatur eignet sich für unterschiedliche Nutzergruppen:

  • Unternehmen und Selbstständige, die Verträge digital einholen oder interne Freigaben rechtssicher gestalten wollen
  • Behörden, Verwaltungen und juristische Institutionen, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform (z. B. bei Bewilligungen) benötigen
  • Finanz- und Versicherungsbranche, etwa bei Kontoeröffnung, Darlehensverträgen
  • KMU und Startups, die Prozesse digitalisieren und Effizienz steigern möchten
  • Internationale Konzerne, die verschiedene Länderstandards erfüllen müssen
  • Privatpersonen, die digitale Signaturen zunehmend bei Online-Verträgen oder digitalen Behördengängen nutzen können

Da die digitale Signatur in ihren höheren Ausprägungen (FES, QES) sowohl rechtssicher als auch praktisch nutzbar ist, spricht sie technisch nicht versierte Nutzer an – wenn Anbieter benutzerfreundliche Tools bereitstellen. Zudem werden in Zukunft mobile Anwendungen und Cloudlösungen die Nutzung noch stärker vereinfachen und verbreiten.